Deutsche Bahn bewirbt neue Buchungs-Funktion: Doch Nutzer klagen über eine Sache
Berlin - Diese neue Online-Funktion klingt verlockend: Die Website der Deutschen Bahn (DB) berücksichtigt bei entsprechender Auswahl ab sofort auch das Deutschlandticket bei der Buchung einer Verbindung mit Nah- und Fernverkehr. Jedoch gibt es einen großen Haken, der beim Bewerben auf Facebook nicht kommuniziert wird, wie auch mehrere Nutzer beklagen.

So können Fahrgäste schnell Probleme bekommen, wenn sie eine wichtige Regelung nicht beachten: Denn trotz Kauf einer ICE-/IC-Fahrkarte mit Deutschlandticket-Nutzung im Vor- oder Nachlauf gelten keine durchgehenden Fahrgastrechte, weil es sich um separate Beförderungsverträge handelt.
Heißt: Die Verspätung oder der Ausfall eines Nahverkehrszugs hebt nicht die Zugbindung auf den möglicherweise dadurch verpassten Fernverkehrszug auf. Stattdessen muss dafür eine neue Fahrkarte erworben werden. Die dabei entstehenden Kosten gibt es nicht erstattet.
Genau dieser entscheidende Hinweis fehlt bei der Ankündigung auf Facebook - zur Verärgerung einiger User. Von "Mogelpackung" über "Unverschämtheit" bis hin zu "irreführender Werbung" ist in den Kommentaren die Rede.
Zur Klarstellung fordert ein Nutzer, die Einschränkung als Warnung präsent im Posting zu platzieren. Darauf reagierend erklärte das Social-Media-Team der DB, dass man die Anregung aufgenommen habe und sich für das Feedback bedanke.
Immerhin: Die eingeschränkten Fahrgastrechte werden im Buchungsverlauf auf bahn.de und in der App DB Navigator erwähnt. Weitere Informationen sind zudem in den FAQs zum Deutschlandticket-Filter zu finden.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa