Polizeipräsident: Darum durften Islamisten in Hamburg demonstrieren
Hamburg - Der Islamisten-Aufmarsch am Wochenende in Hamburg hat ein juristisches Nachspiel.
"Die einzelnen Parolen, auch die Transparente, die gezeigt worden sind, werden jetzt noch einmal von der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz überprüft", sagte der Hamburger Polizeipräsident Falk Schnabel (55) am Montag im ZDF-Morgenmagazin.
Um die 1100 Menschen - darunter etwa 50 Frauen als separierter Block - waren am Samstag unter dem Motto "Gegen eine islamfeindliche Berichterstattung" auf dem Steindamm im Stadtteil St. Georg auf die Straße gegangen.
Die Teilnehmer hielten mit roter Farbe beschmierte Zeitungen sowie etliche Plakate hoch. Auf mehreren war "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur" zu lesen.
Polizeipräsident Schnabel hat eine ganz klare Meinung dazu: "Ich persönlich finde es einigermaßen unerträglich, dass das, was da am Samstag gezeigt wurde, auf Hamburgs Straßen stattgefunden hat."
Hätte Islamisten-Kundgebung verboten werden können?
Er fügte hinzu: "Fakt ist aber auch, dass unser Grundgesetz nun mal mit dem Blick auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch extremistische Meinungskundgebungen zulässt."
Nach seinen Aussagen haben Juristen im Vorfeld geprüft, ob sich die Demonstration verhindern lassen kann. Doch die einhellige Meinung sei gewesen, dass sich ein Verbot nicht rechtfertigen lasse.
Daher habe man die Kundgebung erlaubt, gleichzeitig aber sehr strenge Auflagen erlassen. Unter anderem war es verboten, das Existenzrecht von Israel infrage zu stellen.
Das Versammlungsrecht sei so gestrickt, dass es vor allem nicht darum gehe, bestimmte Meinungen zuzulassen oder zu verbieten. "Da sind wir von der Polizei, da ist unser Gesetz neutral", sagte Schnabel.
Islamisten-Kundgebung in Hamburg: Ball zum Verfassungsschutz gespielt
Im Wesentlichen gehe es darum, ob eine Versammlung friedlich - also ohne Gefahren und ohne Straftaten - verläuft. "Eine solche Annahme ließ sich im Vorfeld nicht begründen."
Da die Demo ohne Zwischenfälle ablief, könne man auch nicht im Nachhinein sagen, dass ein Verbot angebracht gewesen wäre, so der Polizeipräsident.
"Dass dort Meinungen kundgetan werden, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, ist für mich persönlich sehr, sehr unerträglich", betonte Schnabel noch einmal und spielte den Ball weiter: "Das zu hinterfragen, ist Aufgabe des Verfassungsschutzes."
Dann stelle sich auch die Frage, ob die hinter der Demo steckende Organisation Muslim Interaktiv verboten werden sollte.
Diese wird bereits jetzt vom Hamburger Verfassungsschutzes als gesichert extremistisch eingestuft.
Titelfoto: Montage: Citynewstv, Marcus Brandt/dpa