Offener Antisemitismus gegen Israel? Al-Quds-Marsch durch Frankfurt

Von Paul Schiffgens

Frankfurt am Main - Propalästinensische Versammlung war zunächst verboten worden: Rund 500 Personen demonstrieren in Frankfurt anlässlich des Al-Quds-Tags.

Unter dem Motto "Großdemo für Gaza und Alawiten" liefen die Teilnehmer des sogenannten "Al-Quds-Marsch" durch die Frankfurter Innenstadt.
Unter dem Motto "Großdemo für Gaza und Alawiten" liefen die Teilnehmer des sogenannten "Al-Quds-Marsch" durch die Frankfurter Innenstadt.  © Boris Roessler/dpa

Nach Angaben der Polizei beteiligten sich deutlich weniger als die angekündigten 1300 Personen an der Kundgebung.

Bis zum Nachmittag sei die Veranstaltung friedlich und ohne Zwischenfälle verlaufen, teilte eine Sprecherin mit.

Nachdem die Stadt die Versammlung zunächst untersagt hatte, erklärte das Verwaltungsgericht das Verbot am Freitag für rechtswidrig.

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Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) bedauerte die Entscheidung des Gerichts laut Pressemitteilung der Stadt, betonte jedoch zugleich: "Wir respektieren selbstverständlich die hohe demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Dennoch bewerten wir den ideologischen Kontext der Versammlung – insbesondere die Aberkennung des Existenzrechts Israels – weiterhin äußerst kritisch und hätten es begrüßt, wenn das Verwaltungsgericht diese Einschätzung geteilt hätte."

Hintergrund des Al-Quds-Tags ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Quds ist der arabische Name für Jerusalem. Am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan ruft Teheran jedes Jahr zur Eroberung Jerusalems auf.

Behörde begründete Verbot mit Antisemitismus

Der Demozug wird von schiitisch-islamistischen Kreisen organisiert und ist Teil eines globalen Protesttages.
Der Demozug wird von schiitisch-islamistischen Kreisen organisiert und ist Teil eines globalen Protesttages.  © Boris Roessler/dpa

Die Frankfurter Versammlungsbehörde hatte die Kundgebung am Donnerstag untersagt.

Die Entscheidung wurde mit der "hohen Wahrscheinlichkeit" begründet, dass die Versammlung "als offen sichtbares Zeichen des israelbezogenen Antisemitismus diene" und die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei, hieß es.

Dagegen hatten die Veranstalter einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

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Dem stimmte das Gericht mit der Begründung zu, dass die Stadt zwar mit antisemitischen und israelfeindlichen Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze rechne, dies jedoch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit keine Rolle spiele.

Die Versammlungsfreiheit komme eben auch "andersdenkenden Minderheiten zugute".

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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