Nach Judenhass an Ostern: Pro-Palästina-Demo bleibt verboten
Berlin - Eine pro-palästinensische Demonstration, die am Samstagabend auf dem Neuköllner Hermannplatz stattfinden sollte, bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
"Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitsche Äußerungen zu erwarten seien", teilte eine Gerichtssprecherin am Samstagnachmittag mit.
"Der 1. Senat hat entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige."
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das am Freitagabend einen Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt hatte. Dagegen legten die Organisatoren Beschwerde ein, allerdings ohne Erfolg.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hatte die Polizei angekündigt, zu der ursprünglich für 17.30 Uhr geplanten Kundgebung am Versammlungsort zu sein. Rund 360 Einsatzkräfte seien vor Ort, sagte eine Polizeisprecherin. Die Lage sei ruhig.
Anlass für die mit 100 Teilnehmern angemeldete Demonstration ist der "Tag der palästinensischen Gefangenen" in israelischen Gefängnissen. Hintergrund des Verbots ist auch eine Palästinenser-Demonstration am Karsamstag, bei der nach Angaben von Beobachtern israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen wurden.
Die Berliner Polizei stand in der Kritik, weil sie die Demonstration nicht gestoppt hatte.
Für Sonntag war eine weitere pro-palästinensische Demonstration angemeldet, die ebenfalls verboten wurde. In diesem Fall wurde jedoch nach Angaben der Polizei bisher kein Widerspruch eingelegt.
Titelfoto: Christoph Soeder/dpa