Mit richterlicher Erlaubnis: Klima-Aktivisten legen A9 lahm und seilen sich von Brücke ab

München - Rund 40 Aktivisten haben mit Fahrrädern und Plakaten auf der Autobahn 9 in München für eine Verkehrswende demonstriert.

Zwei Demo-Teilnehmer seilen sich von einer Fußgängerbrücke über der A9 ab.
Zwei Demo-Teilnehmer seilen sich von einer Fußgängerbrücke über der A9 ab.  © Angelika Warmuth/dpa

Für die 45-minütige Aktion am Sonntagmittag musste die Autobahn von 11.30 bis 13 Uhr an der Anschlussstelle München-Schwabing in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Polizei war mit über 80 Beamten im Einsatz.

Die Klimaschützer protestierten außerdem gegen die strafrechtliche Verfolgung jener Personen, die sich 2021 während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München von einer Brücke an der A9 bei Freising abgeseilt hatten.

Die Demonstration am Sonntag sei friedlich verlaufen, sagte der Polizeisprecher. Die Teilnehmer hätten sich an sämtliche Auflagen gehalten und seien nach der vorgesehenen Dreiviertelstunde freiwillig wieder abgezogen. Niemand habe sich auf der Fahrbahn festgeklebt. Zwei Klimaschützer hatten sich wie angekündigt von einer Fußgängerbrücke abgeseilt.

"Scientist Rebellion" demonstriert in Karlsruhe: "Transparenz jetzt!"
Demonstrationen "Scientist Rebellion" demonstriert in Karlsruhe: "Transparenz jetzt!"

Möglich machte die Aktion eine Eil-Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) von Freitagabend. Die Stadt München hatte zuvor den Antrag für die Demonstration abgelehnt und ein Versammlungsverbot erteilt.

Dagegen legte der Antragssteller Klage ein, zunächst beim Verwaltungsgericht München, dann beim BayVGH. Dieser erachtete das Versammlungsverbot einem Sprecher zufolge für voraussichtlich rechtswidrig und ließ die Demonstration zu - allerdings für 45 statt für die beantragten 90 Minuten.

BayVGH begründet Entscheidung

Die vom Grundrecht geschützte Versammlungsfreiheit sei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von überragender Bedeutung und dürfe nur bei einer nicht anders abwehrbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden, hieß es vom BayVGH zur Begründung.

In diesem Fall aber rechtfertige die Gefahrenprognose der Stadt München das Versammlungsverbot nicht.

Titelfoto: Angelika Warmuth/dpa

Mehr zum Thema Demonstrationen: