Stichtag 1. März! Von Friseur bis Baumarkt: Wer jetzt schon wo aufmacht
Deutschland - Macht jetzt jeder was er will? Der Lockdown dauert eigentlich vorerst noch bis zum 7. März. Doch entgegen dem Corona-Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) wollen einige Bundesländer bereits ab 1. März ihre eigenen Regeln durchsetzen.
In der Diskussion über Lockerungen der strengen staatlichen Corona-Beschränkungen hat auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (40, CDU) am Freitag vor übereilten Entscheidungen gewarnt.
Dazu verwies er darauf, dass die von Bund und Ländern angestrebte Inzidenz von 35 vielerorts noch nicht erreicht sei - und für viele Bundesländer derzeit auch nicht erreichbar sei.
Dass teilweise schon wieder Kitas und Schulen geöffnet wurden sei zwar richtig, sagte der CDU-Politiker, doch das schaffe auch neue Ansteckungsrisiken, weil täglich Millionen Menschen unterwegs seien. Aus Spahns Sicht sollte nun geschaut werden, wie sich das auf die Infektionszahlen auswirke.
Auch die Kanzlerin machte zuletzt wenig Hoffnung auf Lockerungen, Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder (54, CSU) warnte gar vor "Öffnungshektik".
Doch der Druck aus der Wirtschaft ist groß. Handel und Tourismus fordern, eine Wiederöffnung der Innenstädte und der Gastrobereiche nicht vom Inzidenzwert 35 abhängig zu machen.
Darüber hinaus haben mehrere Bundesländer - quasi im Alleingang - angekündigt, dass bereits ab 1. März nicht nur Friseurläden, sondern beispielsweise auch Baumärkte und Blumengeschäfte öffnen dürfen.
So sehen die Öffnungspläne ab 1. März in den Bundesländern aus
Baden-Württemberg: Blumenläden und Gartencenter öffnen wieder. Beim nächsten Bund-Länder-Gipfel am 3. März will sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (72, Grüne) zudem für ein Schnelltest-Konzept einsetzen, um schrittweise weitere Branchen zu öffnen, darunter Handel, Gastronomie, Museen.
Bayern: Die bayerische Landesregierung kündigte in dieser Woche an, dass Baumärkte, Gartencenter und Nagelstudios ab Montag wieder öffnen dürfen. Für Einzelunterricht auch die Musikschulen.
Berlin: Erste und bislang einzige Ausnahme: Friseure. Sie können ab 1. März unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Brandenburg: Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte machen auf.
Bremen: Hier öffnen bislang nur die Friseure. Blumenläden und Gartencenter durften bereits seit 20. Februar aufmachen.
Hamburg: Nur die Friseurgeschäfte dürfen öffnen.
Hessen: Hessen erwägt laut das Einkaufen per Terminvergabe für den Einzelhandel, allerdings ist das noch nicht beschlossen. Über "Click-and-Meet" können aber Waren mit Termin abgeholt werden.
Mecklenburg-Vorpommern: Am Mittwoch wurde beschlossen, dass Gartencenter und Baumschulen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. In Regionen mit Inzidenz von 35 und darunter dürfen auch Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.
Shoppen mit Terminvergabe oder per "Click&Collect"
Niedersachsen: Lediglich Friseure dürfen in Niedersachsen öffnen.
Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Armin Laschet (60, CDU) will den Handel auch dann öffnen, wenn sein Bundesland "knapp über" dem Inzidenzwert 35 liegt. Allerdings wurde das vorerst nur angekündigt und noch nicht beschlossen (Stand 26. Februar).
Rheinland-Pfalz: Bekleidungs- und Brautmodengeschäften können aufmachen, müssen ihren Kunden aber Einzeltermine anbieten. Außerdem dürfen Gärtnereien, Gartencenter und Geschäfte für Gartenbaubedarf im Freien mit dem Verkauf starten. Das gilt auch für die Außenbereiche der Baumärkte.
Saarland: Das Saarland will sich an Rheinland-Pfalz orientieren, weil verschiedene Regelungen in den Nachbarländern keinen Sinn machen würden. Demnach dürften Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter wieder öffnen, außerdem Einzelhändler mit individueller Terminvergabe.
Sachsen: Auch in Sachsen dürfen bislang nur die Friseurläden öffnen. Im Einzelhandel können Waren über den Bestell- und Abholservice "Click&Collect" geshoppt werden.
Sachsen-Anhalt: In dem Bundesland dürfen Baumärkte, Gärtnereien, Garten- und Blumenmärkte wieder öffnen
Schleswig-Holstein: Am Freitag will die Landesregierung Lockerungen für Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter sowie räumlich getrennte Gartenabteilungen von Baumärkten beschließen.
Thüringen: Auch Thüringen versucht es mit ersten Lockerungen: neben den Friseursalons dürfen Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe wieder öffnen.
Bundesweit: Friseure dürfen ihre Geschäfte ab 1. März erstmals seit den Schließungen am 16. Dezember wieder öffnen, unter Hygieneregeln und mit vorheriger Terminvereinbarung!
(Alle Angaben Stand 26. Februar, 16.30 Uhr)
Titelfoto: Montage: Sven Hoppe/dpa, Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa