Schärfere Regeln für Sachsens Supermärkte: Artikel sollen mit Absperrband abgeriegelt werden
Dresden - Der Corona-Krisenstab der Landesregierung hat die Regeln für den Handel in Sachsen nachgeschärft.
Demnach müssen Supermärkte, Discounter und Drogerien künftig Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, vom Rest des Angebots abtrennen. Sie dürfen dann nicht mehr verkauft werden.
Die sächsische Corona-Schutzverordnung werde um den entsprechenden Passus ergänzt, teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Freitag auf Anfrage mit.
Laut Ministerium reicht es aus, wenn die Waren etwa durch Absperrband abgetrennt werden.
"Eine Entfernung der Ware aus dem Verkaufsraum ist nicht erforderlich", hieß es.
Die Regelung soll für die kommenden Wochen Bestand haben, also wohl bis mindestens zum 10. Januar. Denn dann endet die aktuelle Coronaschutzverordnung.
Kleidung und Bücher sollen nicht mehr gekauft werden können
Zu den Dingen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, zählen etwa Kleidung, Bücher oder Spielzeug.
Vor allem Discounter und auch Supermärkte wie Aldi, Lidl, Kaufland, Netto, Penny oder auch Edeka bieten einen großen Non-Food-Bereich an, den sie aufgrund der Schließungen von Fachmärkten nochmals aufgestockt hatten. Dieser Bereich ist vor allem für Last-Minute-Geschenke zu Weihnachten heiß begehrt.
Die Parfümeriekette Douglas hatte sich gegen die angeordnete Schließung Mitte Dezember zunächst gewehrt und wollte einige Läden trotz Lockdown offenhalten. Nach zahlreicher Kritik ruderte das Unternehmen zurück und schloss seine Filialen dann doch (TAG24 berichtete).
In Sachsen gilt ein Abholverbot in den Filialen der Betriebe, die angesichts des Shutdowns schließen mussten. Allerdings dürfen sie Ware ausgeben, wenn sie beispielsweise über ein externes Warenlager verfügen, so die bisherige Regelung.
Regionen haben unterschiedliche Regelungen
Die Regelung gilt für den stark von Corona betroffenen Vogtlandkreis bereits schon. In einer Mitteilung vom Donnerstagabend hieß es, dass der der Zugang betroffener Waren in den Märkten abgesperrt werden oder diese abgedeckt werden müssen. Das soll nun also für den gesamten Freistaat gelten.
Andere Bundesländer, etwa Bayern, haben den Verkauf im Lockdown hingegen anders geregelt. Dort dürfen Supermärkte, in denen mehr als 50 Prozent Waren des täglichen Bedarfs und Lebensmittel verkauft werden, auch andere Waren anbieten.
Titelfoto: Eric Lalmand/belga/dpa