Sachsen: Corona-Regeln bis 2. April verlängert, aber ab sofort gelten einige Lockerungen
Dresden - Sachsen wird wie angekündigt die derzeit gültigen Corona-Regeln weitgehend bis zum 2. April verlängern.
Den formellen Beschluss dazu fasste das Kabinett am Donnerstag in Dresden.
Ausnahmen ergeben sich aus der geplanten Änderung im Infektionsschutzgesetz, das bestimmte Schutzmaßnahmen nicht mehr vorsieht.
Demnach entfallen ab Freitag Beschränkungen für private Zusammenkünfte und auch für Versammlungen.
Bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel.
Eine Beschränkung der Zuschauerzahl gibt es nicht mehr. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg.
Die meisten Maßgaben der bisherigen Schutzverordnung bleiben aber bestehen. So gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen, für körpernahe Dienstleistungen, in der Gastronomie, bei Messen sowie in Hotels.
FFP2-Maskenpflicht bleibt
Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzbetrieb unterliegen der 2G-Plus-Regel - hier braucht der Besucher zum Nachweis des Status als Genesener oder Geimpfter zusätzlich noch einen negativen tagesaktuellen Test.
Grundsätzlich wird an der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske etwa in Geschäften und im Nahverkehr festgehalten.
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