Müssen Kneipen und Restaurants schließen? Gastro-Lockdown angedacht
Deutschland - Die kommende Ampel-Regierung plant offenbar eine weitere Anpassung des Infektionsschutzgesetzes: Die Bundesländer sollen künftig die Möglichkeit erhalten, einen kompletten Lockdown des Gastronomie-Gewerbes durchzuführen!
Wie die "Bild"-Zeitung aktuell berichtet, soll die neue Bundesregierung bereits daran arbeiten, im Kampf gegen das Coronavirus den sogenannten "Gastro-Lockdown" gesetzlich möglich zu machen.
Demnach soll das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz bereits kommende Woche angepasst und um eine neue Öffnungsklausel erweitert werden. Dadurch könnten die einzelnen Bundesländer eigenständig strengere Corona-Maßnahmen durchsetzen, unter anderem eben auch die Schließungen von Restaurants und Kneipen.
Diese Änderung am Gesetz sei angeblich bereits am gestrigen Donnerstag von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen worden und käme dementsprechend garantiert.
"Damit wird es den Ländern wieder ermöglicht, neben Clubs und Diskotheken auch Restaurants und Kneipen zu schließen, also einen Gastro-Lockdown zu verhängen", zitiert die "Bild"-Zeitung eine offenbar an der Entscheidungsfindung beteiligte Person.
Ob und wann die Gastronomie tatsächlich geschlossen wird, "läge dann aber allein in der Hoheit der Länder“, so die "Bild"-Quelle. Also würden die Bundesländer unabhängig voneinander über Schließungen bestimmen können.
Bundesländer sollen Möglichkeit für Gastro-Lockdown gefordert haben
Die "Bild" hat angeblich sogar den genauen Beschluss vorliegen, darin soll es unter Punkt 14 heißen: "Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z. B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben."
Die Idee für diese neue Öffnungsklausel stamme zudem nicht vom Bund, denn der hätte nicht unbedingt eine Notwendigkeit für einen Gastro-Lockdown gesehen, sondern von den Bundesländern.
Allen voran Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern sollen sich dafür eingesetzt haben. In allen drei Bundesländern sind aktuell ohnehin schon Clubs und Diskotheken geschlossen, im Rest Deutschlands dürfen viele Läden noch geöffnet bleiben, wenn, dann aber nur unter 3G- oder 2G-Regeln.
Letzten Endes müsste eine Änderung am Infektionsschutzgesetz dann noch vom Bundestag abgesegnet werden, das soll aber spätestens bis zum 12. Dezember geschehen. Ab dann könnte es also auch einen Gastro-Lockdown geben.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa