Letzte Corona-Einreiseregeln laufen zu Ostern aus

Berlin - Die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland fallen zu Ostern weg.

Besucherinnen und Besucher müssen nur noch bis zum 7. April in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen.
Besucherinnen und Besucher müssen nur noch bis zum 7. April in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen.  © Waltraud Grubitzsch/dpa

Die entsprechende Verordnung läuft angesichts der entspannteren Pandemielage am 7. April aus, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte.

Zuletzt hatte zu Jahresbeginn wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten.

Dazu wurde in der Verordnung eine neue Kategorie von Gebieten geschaffen, in denen nach Einstufung der Bundesregierung "eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".

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Einst geltende Einreise-Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind schon seit Längerem weggefallen. Als grundsätzliche "Notbremse" bestehen blieben zuletzt noch Regeln für Gebiete, in denen neue Corona-Varianten auftreten.

Einreisende von dort müssen sich der geltenden Verordnung zufolge in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Außer der vorübergehenden Aufnahme Chinas ist auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber bereits seit Monaten kein Staat mehr aufgeführt, der als "Virusvariantengebiet" eingestuft wurde.

Ein mit gelbem Klebeband durchgestrichenes Schild mit der Aufschrift "Bitte Mund-Nase-Bedeckung tragen" steht am Eingang des Hauptbahnhofs in der Münchner Innenstadt.
Ein mit gelbem Klebeband durchgestrichenes Schild mit der Aufschrift "Bitte Mund-Nase-Bedeckung tragen" steht am Eingang des Hauptbahnhofs in der Münchner Innenstadt.  © Peter Kneffel/dpa

Am 7. April enden auch weitere verbliebene Corona-Bestimmungen. So laufen die letzten bundesweiten Vorgaben im Infektionsschutzgesetz aus, die derzeit noch eine Maskenpflicht für Besuche in Gesundheitseinrichtungen regeln.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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