Nur wenige Impfschäden in Sachsen: Ministerin Köpping nennt Details
Dresden - In Sachsen wurde viel gegen Corona geimpft. Große Impfschäden wurden allerdings nur wenige gemeldet und offiziell anerkannt.
Der sächsische Landtag hat jetzt erstmals Zahlen veröffentlicht, aus denen ersichtlich wird, wie sicher die Corona-Impfstoffe sind.
Bis Ende Mai dieses Jahres wurden insgesamt 7.291.443 Impfungen durchgeführt. Dabei traten bei 223 Personen (0,003 Prozent!) Schäden auf, die offenbar so schwerwiegend waren, dass die Betroffenen um eine Entschädigung baten.
Doch das Sozialministerium um Ministerin Petra Köpping (64, SPD) hat bislang nur neun solcher Fälle anerkannt - Sprich: bei den anderen waren die Folgen nicht ausreichend oder sie wurden noch nicht geprüft. 71 solcher Anträge auf Entschädigung wurden bislang abgelehnt.
Die Statistik gibt 97 männliche Betroffene und 125 geschädigte Frauen wieder, ein Fall wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert.
Bei den neun anerkannten Verfahren handelt es sich um drei Fälle mit vorübergehender Gesundheitsstörung (weniger als 6 Monate Dauer), zwei Personen mit dauerhaften Gesundheitsstörungen.
Zudem wurde bei drei Hinterbliebenen die Versorgung akzeptiert und in einem Fall Bestattungsgeld gezahlt. Das hießt, dass es überhaupt nur einen Todesfall wegen der Corona-Impfung in Sachsen gab. Weitere in der Statistik erfasste Todesfälle sind nicht auf die Impfung zurückzuführen.
Gesundheitliche Folgen nach Corona-Impfung: Diese Fälle sind in Sachsen anerkannt
Neben diesem Todesfall wurden in Sachsen folgende Probleme nach der Impfung gegen Covid-19 bekannt und anerkannt:
- Sinusvenenthrombose und Gehirnblutung mit Folgen: gelähmter rechter Arm, kognitive Defizite, Störung der Sprache, Sehstörung, Knochen- und Kopfhautnarbe, Hautnarbe am Hals (AstraZeneca, weibl., 29 Jahre)
- Sinusvenenthrombose mit Folgen: Sehstörung, kognitive Defizite, Anpassungsstörung, Lähmung der linken Körperhälfte, reizlose Narbe (AstraZeneca, weibl., 26 Jahre)
- Entzündung im Schultergelenk: (vorübergehende Gesundheitsstörung - AstraZeneca, weibl., 29 Jahre)
- Herzmuskelentzündung (vorübergehende Gesundheitsstörung - BioNTech, männl., 43 Jahre)
- Herzmuskelentzündung (vorübergehende Gesundheitsstörung - BioNTech, männl., 33 Jahre)
Zudem wurden Einigungen (laut Köppings Übersicht: "beispielsweise Antragsrücknahme") nach folgenden Beschwerden erzielt:
- Hautausschlag (AstraZeneca, männl., Alter unbekannt)
- Armvenenthrombose (Moderna, weibl., 82 Jahre)
Die gesamte Übersicht mit allen eingereichten Fällen kann man auf dem Server des Landtags einsehen. Anträge stellen geht ganz einfach über ein Formular auf der Internetseite des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.
Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, AFP/Ronny Hartmann