Corona-Impfschäden: Gerade einmal 28 Fälle in Sachsen anerkannt
Leipzig - Millionen ließen sich gegen Corona impfen und verspürten leichte Nebenwirkungen. Manche erlitten bleibende Schäden. In Sachsen wurden jedoch bisher nur 28 Fälle infolge der Impfung anerkannt.
Mit Stand vom 22. Juli seien insgesamt 709 beantragte Entschädigungsverfahren registriert worden, teilte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) auf Anfrage mit.
Demnach wurden hiervon 624 beschieden. Weitere elf Verfahren haben sich auf sonstige Art erledigt - etwa weil sich der Impfort nicht in Sachsen befand.
Eine statistische Erhebung der Höhe der sich hieraus ergebenden bereits gezahlten Entschädigungen sei nicht möglich.
Den Angaben zufolge wurde in 596 Verfahren mangels Kausalzusammenhanges zwischen den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Covid-19-Impfung der Entschädigungsanspruch abgelehnt. Entsprechend seien 74 Verfahren noch in Bearbeitung.
In Sachsen wurden nach Angaben des Freistaates seit Ende 2020 mehr als 7,6 Millionen Corona-Impfungen verabreicht. Bei einer Anerkennung einer Gesundheitsstörung infolge einer Impfung gibt es finanzielle Unterstützung.
Diese Störungen können als Impfschaden anerkannt werden
Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe man von einer vorübergehenden Störung aus, danach von einer dauerhaften. Einen Antrag auf die Anerkennung eines Impfschadens und Entschädigung können Menschen stellen, die sechs Monate nach der Impfung noch über Gesundheitsschäden klagen.
Zu den Gesundheitsstörungen, die als Impfschaden anerkannt werden können, zählen unter anderem Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Thrombosen oder die Transverse Myelitis, eine seltene neuroimmunologische Erkrankung, bei der es zu einer Entzündung des Rückenmarks kommt.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa