Verzweifelter Dampf-Kampf: CSU versucht Cannabis zu bremsen - doch ihre Chancen schrumpfen
München - Die CSU hat ein Problem mit dem Rausch. Nicht grundsätzlich, doch beim Thema Cannabis hält man wenig von der sonst vielgerühmten "Liberalitas Bavariae". Allerdings kann man sich auch in Bayern nicht über Gesetze hinwegsetzen. Nun startet ein letzter Versuch, das "CanG" zu stoppen.
Beim Gendern, dem zweiten großen "Problem", mit dem die CSU offenbar zu kämpfen schien, sind sie bereits - zumindest auf Bayernebene - aktiv geworden und haben es am Dienstag offiziell untersagt.
In Schulen, Hochschulen und Behörden ist ab sofort die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache im Freistaat ausdrücklich verboten.
Hier hat die CSU mit dem Koalitionspartner Freie Wähler auch die nötigen Zügel in der Hand, um das Verbot zu verordnen.
Etwas schwieriger wird es bei ihrem zweiten ideologischen Kampf: der Cannabis-Legalisierung. Hier entscheidet am Freitag der Bundesrat, ob das Bundesgesetz am 1. April in Kraft treten wird. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig.
Es bleibt also nur eine Chance, die der CSU, ihrer Schwesterpartei, der CDU und den politischen Kritikern bleibt: "Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten", so Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU).
Mehrheit für Vermittlungsausschuss wird fraglich
Das Problem: Auch dafür braucht man eine Mehrheit. Und die scheint immer unwahrscheinlicher. Denn nach immer mehr Zugeständnissen der Regierung, den Ländern entgegenzukommen, schwindet auch zunehmend der Widerstand gegen die Legalisierung.
Sachsen werde den Vermittlungsausschuss wohl nicht mittragen, auch Niedersachsen, Bremen, Berlin und Hessen sollen sich dem Vernehmen nach enthalten wollen. Aus Bayern - der Freistaat betreibt selbst mehrere Brauereien - wird der klassische Appell laut: "Am schlimmsten aber ist die Gefahr für die Gesundheit gerade junger Menschen, die vom Cannabis-Gesetz ausgeht", so Gerlach.
Das CanG sieht vor, dass Personen ab 18 Jahren Cannabis unter bestimmten Bedingungen konsumieren und zum Teil auch anbauen dürfen. Im Beisein der Eltern dürfen Kinder ab 14 Jahren Alkohol trinken.
Titelfoto: picture alliance / Daniel Karmann