Neues Cannabis-Gesetz: Darf auf Weihnachtsmärkten gekifft werden?

Düsseldorf - Um dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung zu tragen, ist das Kiffen auf nordrhein-westfälischen Weihnachtsmärkten faktisch verboten.

Laut Jugendschutz-Paragraf im Cannabis-Gesetz gilt in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ein allgemeines Konsumverbot.
Laut Jugendschutz-Paragraf im Cannabis-Gesetz gilt in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ein allgemeines Konsumverbot.  © Fabian Sommer/dpa

Das Konsumverbot von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen gelte auf Großveranstaltungen wie Volksfesten und ebenso für Weihnachtsmärkte, bekräftigte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das Ministerium verwies dazu auf einen im Mai veröffentlichten Erlass, in dem das weitgehende Verbot für Cannabis auf Volksfesten und ähnlichen Großveranstaltungen festgelegt und begründet worden war.

In dieser Anordnung geht das Ministerium davon aus, dass das gesetzlich festgelegte Konsumverbot in der Nähe von Minderjährigen zur Folge hat, dass legales Kiffen auf öffentlich zugänglichen Veranstaltungen kaum umzusetzen sein dürfte.

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Insbesondere bei Veranstaltungen mit Laufpublikum, die breite Bevölkerungsteile und Familien ansprächen, sei anzunehmen, dass dort auch Minderjährige zugegen seien.

Veranstalter können zusätzlich generelles Verbot verhängen

Den Veranstaltern der NRW-Weihnachtsmärkte ist es vorbehalten, auch ein generelles Cannabis-Konsumverbot auszusprechen.
Den Veranstaltern der NRW-Weihnachtsmärkte ist es vorbehalten, auch ein generelles Cannabis-Konsumverbot auszusprechen.  © Oliver Berg/dpa

Die Veranstalter seien dadurch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu Verstößen gegen diesen Jugendschutz-Paragrafen im Cannabis-Gesetz komme. Es bestehe für sie auch die Möglichkeit, ein generelles Cannabis-Konsumverbot für ihre Veranstaltung auszusprechen.

Zur Durchsetzung der Regeln seien die Veranstalter selbst gefragt, in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden der Städte oder der Polizei ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten.

Die Kontrolle der Cannabis-Regelungen obliege zuvorderst den kommunalen Ordnungsdiensten oder dem vom Veranstalter eingesetzten Sicherheitsdiensten, hieß es auch aus dem Innenministerium. Die ohnehin anwesenden Polizisten seien aber grundsätzlich in der Lage, bei festgestellten Verstößen zu reagieren, sagte ein Sprecher.

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Polizei und Sicherheitsdienste sind in diesem Jahr auf vielen Weihnachtsmärkten ohnehin stärker vertreten als in den Vorjahren. Infolge des Terroranschlags von Solingen hatte das Innenministerium bereits für vergangene Stadtfeste verfügt, mehr Polizeikräfte einzusetzen.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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