Nach Teillegalisierung von Cannabis: Ein Häftling aus Sachsen-Anhalt entlassen
Magdeburg - Wegen der Teillegalisierung von Cannabis muss die Justiz in Sachsen-Anhalt Tausende Verfahren und Strafen neu prüfen.
"Nach neuester – vorläufiger – Einschätzung dürften in Sachsen-Anhalt mindestens 5085 Verfahren zu sichten sein", teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April sei bis zum 24. April ein Gefangener entlassen worden. In 14 weiteren Fällen seien Strafen zwar erlassen worden, dies habe aber wegen anderer Taten nicht zu einer Haftentlassung geführt.
Wie lange es dauert, um alle infrage kommenden Verfahren zu prüfen, sei bislang unklar, so der Ministeriumssprecher. Die Staatsanwaltschaften Sachsen-Anhalts seien durch die Überprüfung erheblicher Mehrbelastung ausgesetzt.
Schon vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes sei damit begonnen worden, Verfahren und Haftsachen auf mögliche Änderungen zu prüfen. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt den Angaben nach zu Ende März dieses Jahres 1572 Gefangene gezählt.
Justiz muss bundesweit Zehntausende Verfahren prüfen
Bundesweit muss die Justiz Zehntausende Verfahren und Strafen überprüfen. Allein das Justizministerium in Baden-Württemberg sprach von etwa 25.000 Verfahren, die wegen der Amnestieregelung des Bundes für Altfälle neu bewertet werden müssen.
Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Mit der Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden.
In der Praxis ist das für die Staatsanwaltschaft mitunter mit viel Aufwand verbunden.
Titelfoto: Hannes P Albert/dpa