Nach Cannabis-Legalisierung: Erster Berliner Häftling entlassen

Berlin - Begangene Straftaten, die vor dem Cannabis-Gesetz verboten waren, müssen nun überprüft werden. In Berlin hat das bereits einige Konsequenzen.

Hintergrund ist eine Amnestieregelung für Altfälle, die im Cannabis-Gesetz vorgesehen ist. (Symbolbild)
Hintergrund ist eine Amnestieregelung für Altfälle, die im Cannabis-Gesetz vorgesehen ist. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Bisher ist in Berlin ein Häftling infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessen, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Konkret ging es demzufolge um 23 Gramm Gras. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Die Freiheitsstrafe des entlassenen Häftlings sei ohnehin bald vollstreckt gewesen, sagte die Sprecherin.

Hintergrund ist eine Amnestieregelung für Altfälle, die im Cannabis-Gesetz vorgesehen ist. Demnach müssen begangene Taten, die bisher strafbar, aber seit dem 1. April erlaubt sind, überprüft werden.

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In Berlin muss die Staatsanwaltschaft den Angaben der Sprecherin zufolge fast 6000 Verfahren einzeln durchsehen. Bei den Verfahren werde überprüft, ob rechtskräftige Urteile ganz oder teilweise unter die Amnestie fielen.

Konkret geht es um knapp 3300 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, rund 2500 Verurteilungen zu Geldstrafen und etwa 100 sonstige Gerichtsentscheidungen. "Der Aufwand, dies alles umzusetzen, ist enorm", sagte die Sprecherin.

Berliner Polizei führt immer wieder Kontrollen bei Autofahrern durch

Besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten seien bislang nicht bekannt. (Symbolbild)
Besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten seien bislang nicht bekannt. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Rund 3500 "eilbedürftige" Verfahren seien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes überprüft worden. Dazu zählen Verfahren, in denen aktuell eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird oder eine entsprechende Fahndung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung läuft, wie die Sprecherin erklärte.

Von diesen Verfahren seien 455 "potenziell relevant" in Hinblick auf die Amnestieregelung. "Die Akten müssen also dem zuständigen Gericht übersandt werden, dass dann den Strafausspruch entsprechend abändern muss."

Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes führt die Berliner Polizei nach Aussagen eines Sprechers verdachtsabhängig immer wieder Kontrollen bei Autofahrern durch. Besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten seien bislang nicht bekannt.

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Eine richtige Bilanz werde aber in "höchstens einem Jahr" erfolgen. Bislang mache sich die Teillegalisierung aber nicht wirklich bemerkbar: "Es scheint, als gehe das Leben seinen bisher gewohnten Gang", sagte der Polizeisprecher.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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