Nach Cannabis-Legalisierung: Dürfen in NRW jetzt auch Polizeibeamte kiffen?

Düsseldorf - Kein Bubatz im Dienst! Das gilt in Nordrhein-Westfalen zumindest für Polizeibeamte. Eine entsprechende Verfügung hat das Innenministerium am heutigen Freitag erlassen.

Ein aktueller Erlass in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit der Frage, ob Polizeibeamte nach der Cannabis-Legalisierung jetzt auch kiffen dürfen.
Ein aktueller Erlass in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit der Frage, ob Polizeibeamte nach der Cannabis-Legalisierung jetzt auch kiffen dürfen.  © Bildmontage: Annette Riedl/dpa, Marijan Murat/dpa

Daneben ist es Polizisten auch untersagt, berauscht zur Arbeit zu kommen. Der Erlass, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht allerdings auch Ausnahmen vor. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuvor über das interne Papier berichtet.

Innenminister Herbert Reul (71, CDU) hatte am Mittwoch gegenüber den "Westfälischen Nachrichten" gesagt, dass er den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum verbieten müsse: "Einfach um rechtlich auf Nummer sicher zu sein und keinen Spielraum bei der Frage zu haben."

Tatsächlich hatte das Innenministerium bereits am 28. März - also wenige Tage vor Inkrafttreten der Teil-Legalisierung am 1. April - einen entsprechenden ersten Erlass verschickt.

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In dem zweiseitigen Papier heißt es unter anderem: "Allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei ist es im Dienst untersagt, berauschende Mittel zu konsumieren. Dies betrifft insbesondere den Konsum von Cannabis."

Dürfen Polizisten in ihrer Freizeit kiffen?

Man dürfe auch nicht "unter dem Einfluss dieser berauschenden Mittel" zur Arbeit kommen. Besonders nicht, wenn man eine Dienstwaffe habe oder am Steuer eines Streifenwagens sitze.

"Ausnahmen aus dienstlichen oder medizinischen Gründen sind gesondert zu regeln", so der Erlass. Er endet mit den Worten: "Weitere Regelungen folgen."

Zu der Frage, ob Polizisten in ihrer Freizeit kiffen dürfen (wenn sie danach unberauscht zum Dienst kommen), steht in dem Erlass hingegen nichts.

Titelfoto: Bildmontage: Annette Riedl/dpa, Marijan Murat/dpa

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