Nach Cannabis-Gesetz: Mehrere Freilassungen und Neuverhandlungen! Justiz ächzt, Minister poltert
München - Bayerns Justiz ächzt unter dem neuen Cannabis-Gesetz (CanG), das am 1. April in Kraft getreten ist. Ein teilweise hausgemachtes Problem, über das die Politiker und Behörden jetzt klagen?
Im Zuge der Teillegalisierung mussten laut Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) mehr als 29.000 Akten geprüft werden.
24 Personen wurden bereits aus dem Gefängnis wieder freigelassen, nachdem ihre Vergehen nach aktuellem Stand nicht mehr strafbar sind. Zudem wurden noch nicht bezahlte Vollstreckungsbescheide aufgehoben und zahlreiche Strafen – in denen es mehrere Vergehen gab – müssen neu festgelegt werden.
Die Richter wussten Monate im Voraus, was der Gesetzgeber im Bereich Cannabis plant. In anderen Bundesländern gab es Beispiele, in denen die Judikative vorausschauend geurteilt hatte – Anwaltskanzleien hatten sich zum Teil genau mit dieser Argumentation auf solche Fälle spezialisiert.
Doch Bayern war schon immer sehr dahinter, Cannabis-Konsumenten zu bestrafen und ist es auch weiterhin. Doch seit dem 1. April schlägt nun eben der Aufwands-Bumerang entsprechend ein.
Laut Ministeriumsangaben waren bei bayerischen Gerichten am 30. April mehr als 2500 Verfahren zur Neufestsetzung von Strafen anhängig – in 785 Fällen wurde bereits entschieden.
Wie viele nach der Prüfung früher entlassen wurden, kann man aktuell nicht konkret sagen.
Bayern bleibt weiterhin seinem strengen Kurs treu
"Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist für die Justiz enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten", kritisierte Eisenreich gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
Seine Partei stemmte sich bis zuletzt gegen die Teillegalisierung und wirbt weiterhin dafür, die neuen Regeln auf einem maximal restriktiven Kurs umzusetzen. Wo es verboten werden kann, wird es verboten. Wo bestraft werden kann, wird bestraft.
Ein politisch-ideologisches Vorgehen, das zuletzt sogar die Polizeigewerkschaften kritisierten. Die oftmals gefeierte "Liberalitas Bavariae" hat offenbar in Verbindung mit dem CanG wenig Daseinsberechtigung.
Seit dem 1. April dürfen Personen ab 18 Jahren in Deutschland zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch haben und außerhalb bis zu 25 Gramm bei sich tragen.
Dieses Vorhaben und auch der entsprechende Gesetzesentwurf waren lange vor der Umsetzung bekannt.
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