Mit zu viel Cannabis gefahren? NRW-Polizei kann es aus diesem Grund nicht prüfen!

Köln - Seit dem heutigen Donnerstag gilt in Deutschland ein exakter Grenzwert für das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Maximal 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut sind ab sofort am Steuer erlaubt. Doch wie sich jetzt herausstellt, fehlen der Polizei in Nordrhein-Westfalen zumindest aktuell noch die technischen Mittel, um den exakten Cannabis-Wert zu messen.

Maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut darf man ab sofort am Steuer THC intus haben. (Symbolbild)
Maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut darf man ab sofort am Steuer THC intus haben. (Symbolbild)  © DPA/Karl-Josef Hildebrand

Im Moment gäbe es laut der Polizeigewerkschaft NRW nur die bislang üblichen Schnelltests, um zu ermitteln, ob überhaupt Cannabis konsumiert wurde. Wie viel genau kann jedoch nicht geprüft werden.

"Wir haben immer noch kein Testgerät, das diesen Grenzwert abbilden kann. Uns fehlen die technischen Möglichkeiten für Tests bei Verkehrskontrollen", so der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft NRW Michael Mertens gegenüber dem WDR.

Das NRW-Innenministerium bestätigte dem Sender dann noch, dass es aktuell noch keine Klarheit darüber gebe, ob und wann entsprechende Testgeräte geliefert werden könnten.

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Selbst in den Niederlanden, wo Cannabis schon deutlich länger legalisiert sei und ebenfalls ein Grenzwert (3 Nanogramm) existiert, gäbe es bis heute keine entsprechenden Messgeräte.

Heißt in der Praxis: Hat die Polizei bei einer Kontrolle Zweifel, ob ein Autofahrer aufgrund von Cannabis nicht fahrtauglich ist und ein Schnelltest positiv ist, kann die Weiterfahrt zwar kurzzeitig unterbunden werden. Allerdings muss danach zwingend jedes Mal umständlich ein Bluttest auf der Wache erfolgen.

Keine technischen Hilfsmittel und zu wenig Personal: Polizei bei Cannabis-Kontrollen zu dünn aufgestellt

Die Polizei kann bei ihren Kontrollen aktuell den genauen THC-Wert noch nicht ermitteln. Das geht nur bei einer Blutabnahme und das dauert lange. (Symbolbild)
Die Polizei kann bei ihren Kontrollen aktuell den genauen THC-Wert noch nicht ermitteln. Das geht nur bei einer Blutabnahme und das dauert lange. (Symbolbild)  © Armin Weigel/dpa

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert deshalb die eingeführten Grenzwerte und die Cannabis-Legalisierung generell.

Das habe auch damit zu tun, dass eine Fahruntüchtigkeit mit dem jetzt geschaffenen Grenzwert noch nicht bewiesen sei.

Außerdem dürften sich bis zum endgültigen Blutergebnis gestoppte Autofahrer vorerst wieder ans Steuer setzen, im Zweifel auch berauscht, wenn keine äußerlichen Auffälligkeiten festzustellen sind.

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Vonseiten des Automobilclubs ADAC heißt es zu der Situation, die Bundesregierung müsse jetzt schnellstens alles dafür tun, nicht den Eindruck zu erwecken, dass man auch bekifft Autofahren könne.


Titelfoto: DPA/Karl-Josef Hildebrand

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