Cannabis-Legalisierung: Diese Mammut-Aufgabe kommt auf Hessen zu

Berlin/Wiesbaden - Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt dazu, dass Tausende Strafakten in Hessen intensiv überprüft werden müssen - eine Überlastung der Justiz wird befürchtet!

Die Droge Cannabis soll in Deutschland vom 1. April an legalisiert werden.
Die Droge Cannabis soll in Deutschland vom 1. April an legalisiert werden.  © Patrick Pleul/dpa

Nach einem Bericht der "Deutschen Richterzeitung" müssen bundesweit mehr als 210.000 Akten überprüft werden. In Hessen wären es demnach 34.080 Strafakten.

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der "Richterzeitung", gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein.

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Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Hessischer Justizminister befürchtet verheerende Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung

Der hessische Justizminister Christian Heinz (47, CDU) hatte Ende Februar gesagt, für die Justiz werde das Gesetz zu Cannabis-Legalisierung verheerende Auswirkungen haben.

Die Neuregelungen beträfen auch Altfälle schwerer Kriminalität, "also Delikte, die vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes begangen und noch nicht rechtskräftig abgeurteilt wurden". In der Folge müssten sogar Urteile wegen etwa Handeltreibens mit großen Mengen von Betäubungsmitteln, bei denen die Täter Waffen mit sich geführt haben, aufgehoben werden, so der Minister.

"Diese Verfahren müssen dann erneut verhandelt werden, was eine immense Belastung für unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte darstellt."

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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