Legalisierung steht bevor: So viele Cannabis Clubs soll es in Sachsen wohl bald geben!

Leipzig - Viele Cannabis Social Clubs (CSC) in Sachsen stehen nach der vom Bundestag beschlossenen Teil-Legalisierung von Cannabis in den Startlöchern.

Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen - das soll schon bald in Deutschland möglich sein.
Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen - das soll schon bald in Deutschland möglich sein.  © Philipp von Ditfurth/dpa

"Nach meinen Informationen gibt es in Sachsen aktuell ein Dutzend Cannabis Social Clubs in verschiedenen Gründungsphasen", sagte der Vorsitzende des Dachverbands deutscher Cannabis Social Clubs, Steffen Geyer, der Deutschen Presse-Agentur.

Ungefähr die Hälfte seien aktive Vereine, die andere Hälfte eher "lose Bündnisse von CSC-Willigen". In den kommenden zwei Jahren rechnet Geyer im Freistaat mit rund 200 solcher Clubs.

Die Clubs sollen nach den Plänen der Bundesregierung ab Juli an den Start gehen dürfen. Ursprünglich hatten viele von ihnen mit einem Start im Januar gerechnet und teils schon Flächen angemietet.

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Auf der Homepage des CSC-Dachverbands werden Clubs in Leipzig, Chemnitz, in der Oberlausitz sowie in Dresden vermerkt.

Aktuell gibt es bereits ein Dutzend sächsische Cannabis Social Clubs

Das Gesetz wurde am Freitag im Bundestag beschlossen. Es kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden.

Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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