Kiff-Verbot bei Drogentreffen: Bayern verbietet Joints auf Volksfesten und in Biergärten
München - Bayern setzt weiter seine "Gute Drogen, schlechte Drogen"-Symbolpolitik fort und hat am Dienstag offiziell den Cannabis-Konsum auf allen Volksfesten und in Biergärten komplett verboten.
Ob es hier überhaupt so weit gekommen wäre, dass man sich dort einen Joint dreht, wäre ohnehin fraglich.
Bei beiden Gelegenheiten ist es zu nahezu jeder Uhrzeit im absoluten Bereich des Möglichen, dass Kinder in unmittelbarer Nähe sind.
Damit wäre – im Gegensatz zum Alkoholkonsum – das Rauchen von Cannabis aus Jugendschutzgründen ohnehin untersagt.
Zugleich will die Staatsregierung den Kommunen die Möglichkeit an die Hand geben, auch in bestimmten Bereichen – genannt werden Freibäder und Freizeitparks – entsprechende Verbote zu verhängen. Auch hier scheint die Entscheidung durch die meist vorhandenen Kindern vor allem ideologischer und symbolischer Natur zu sein.
Die Teillegalisierung von Cannabis konnte der Freistaat – der selbst zwei Brauereien betreibt – trotz mehrfacher erbitterter Bemühungen nicht verhindern.
Rauschverbot sogar, wo kein Rauchverbot gilt?
"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", so Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38).
Im Zuge der Kabinettssitzung wurde auch der Cannabis-Konsum im Englischen Garten in München komplett untersagt. Außerdem werden weitere Schritte geplant, um das Bundesgesetz so weit wie möglich einzugrenzen.
So möchte man als nächsten Schritt das Verbot auf ausgewiesene Raucherräume und Raucherbereiche – beispielsweise in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés – grundsätzlich ausweiten.
Man begründet diesen Schritt damit, dass man damit Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber schaffen würde.
Vor wenigen Tagen hatten polizeiliche Gewerkschaften die extremen Schritte des Söder-Kabinetts bereits kritisiert.
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