Kein Bubatz! Schausteller greifen auf Kirmes hart durch

Düsseldorf - Seit dem 1. April darf in Deutschland Cannabis legal geraucht werden. Doch wie ist das mit Volksfesten, auf denen auch Kinder sind?

Vom 12. bis 22. April drehen sich auf der Düsseldorfer Frühlingskirmes wieder die Karussells. Kiffen wird allerdings nicht erlaubt sein.
Vom 12. bis 22. April drehen sich auf der Düsseldorfer Frühlingskirmes wieder die Karussells. Kiffen wird allerdings nicht erlaubt sein.  © Horst Ossinger/dpa

Klar ist: Auf der Düsseldorfer Frühlingskirmes, die am Freitag startet, wird kiffen definitiv nicht erlaubt sein.

Der Düsseldorfer Schaustellerverband, der die Kirmes am Tonhallenufer ausrichtet, hat angekündigt, Kiffen dort zu untersagen.

Schausteller-Chef Oliver Wilmering sagte dem WDR: "Das ist ein Familienvolksfest. Unser Sicherheitspersonal wird deshalb kontrollieren und in Härtefällen auch Platzverweise aussprechen."

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Damit jeder vorher Bescheid weiß und die Joints rechtzeitig ausmacht, sollen auch entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden.

Kirmes "soll nicht riechen wie in Snoop Doggs Wohnzimmer"

Der Düsseldorfer Schützenverein, Ausrichter der Düsseldorfer Rheinkirmes im Sommer, hatte sich auch vorher schon für ein Gras-Verbot auf Volksfesten ausgesprochen. Deren Chef Paul Stieber sagte: "Hier soll es nicht riechen wie in Snoop Doggs Wohnzimmer."

Ein Verbot von Cannabis auf Volksfesten ist durch das Hausrecht der Veranstalter gedeckt. Ähnliche Situationen gab es zuletzt schon in Bayern.

Allerdings gibt es auch noch keine klaren Vorgaben vom Bund wie bei größeren Veranstaltungen mit der Cannabis-Freigabe umgegangen werden soll. Klar ist aber: Sind Kinder in der Nähe, darf sowieso nicht konsumiert werden.

Titelfoto: Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa, Horst Ossinger dpa/lnw

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