Geplante Cannabis-Legalisierung stellt Hamburger Justiz vor "erhebliche Probleme"

Hamburg - Die geplante Cannabis-Legalisierung schlägt weiter hohe Wellen: Ab dem 1. April 2024 dürfen Volljährige unter bestimmten Bedingungen Cannabis besitzen und anbauen.

Ab dem 1. April soll der Besitz und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. (Symbolfoto)
Ab dem 1. April soll der Besitz und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. (Symbolfoto)  © Christian Charisius/dpa

So sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm und der Anbau von bis zu drei Pflanzen in den eigenen vier Wänden erlaubt sein. Der Erwerb soll dabei über sogenannte Anbauvereinigungen erfolgen.

Durch die Legalisierung soll nicht nur der Schwarzmarkt eingedämmt und der Gesundheitsschutz erhöht, sondern auch die Justiz entlastet werden - zumindest in der Theorie.

Wie die Staatsanwaltschaft in Hamburg am heutigen Montag mitteilte, stellt die Umsetzung des Cannabisgesetzes die Justiz in der Hansestadt in der Praxis vor "erhebliche Probleme".

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Demnach bedeute "die geplante Rückwirkung der Strafbefreiung für den Besitz und den Anbau von Cannabis" einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand.

Durch diese sei sogar die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft "gefährdet", zudem seien sowohl im Vollzugs- als auch im Ermittlungsbereich "erhebliche Vorleistungen" erforderlich.

Hamburger Staatsanwaltschaft spricht sich für späteren Start der Cannabis-Legalisierung aus

Dass Verurteilte rückwirkend von ihrer Strafe befreit werden sollen, stellt die Justiz in Hamburg vor riesige Probleme. (Symbolfoto)
Dass Verurteilte rückwirkend von ihrer Strafe befreit werden sollen, stellt die Justiz in Hamburg vor riesige Probleme. (Symbolfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Laut der Mitteilung sei die Sichtung der betroffenen Vollstreckungsakten zwar zum größten Teil abgeschlossen, die pünktliche Umsetzung des Cannabisgesetzes sei jedoch kaum möglich.

So seien "in beachtlichem Umfang Haftentlassungen zu organisieren, Gesamtstrafen neu zu bilden und Änderungen sowie Tilgungen im Bundeszentralregister vorzunehmen".

Die Hamburger Staatsanwaltschaft schließe sich daher den "kritischen Stimmen an, die für eine inhaltliche Änderung oder zumindest eine Verschiebung des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes plädieren".

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Zahlreiche Bundesländer hatten sich in den vergangenen Wochen für einen späteren Start der Cannabis-Legalisierung ausgesprochen. Das Thema bleibt kontrovers!

Titelfoto: Bildmontage: Christian Charisius/dpa, Fabian Sommer/dpa

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