Geplante Cannabis-Clubs: So sollen die Kontrollen in NRW ablaufen!

Düsseldorf - Das Land NRW will bei den geplanten Anbau-Vereinigungen für Cannabis unter anderem Stichproben vornehmen.

Kiffen ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen: Das Land NRW hat einen Entwurf zu den Cannabis-Clubs ausgearbeitet.
Kiffen ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen: Das Land NRW hat einen Entwurf zu den Cannabis-Clubs ausgearbeitet.  © Monika Skolimowska/dpa

Für die soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig sein, wie aus dem Entwurf einer Verordnung des Landes hervorgeht.

Das Papier wurde dem Landtag von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übermittelt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

In dem Entwurf der "Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz" wird festgelegt, dass die Bezirksregierungen für die Genehmigung der Anbau-Vereinigungen zuständig sein sollen.

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Die Aufsichtsbehörden sollen auch Ordnungswidrigkeiten ahnden. Die landeseigene Behörde LANUV wiederum soll die Ergebnisse des Anbaus kontrollieren. Der Bund hatte unter anderem festgelegt, dass das Cannabis in manchen Fällen nur einen bestimmten Wirkstoffgehalt haben darf.

Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer sollen laut dem Entwurf der Verordnung die "landwirtschaftlichen" und "gartenbaulichen" Anforderungen beim "gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen" kontrollieren.

Verordnung soll ab Juli gelten

Die Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss des Landtags abgesegnet werden.

Eigentlich soll sie zum 1. Juli in Kraft treten. Eine etwaige Sondersitzung des Ausschusses dafür war zunächst noch nicht terminiert.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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