Drogen-Hammer in NRW! Schüler und Lehrer dürfen Cannabis mit in Schule nehmen
Düsseldorf - Nach der Teillegalisierung von Cannabis hat das Schulministerium ein Machtwort zugunsten aller Schüler über 18 Jahren gesprochen.
Demnach könne man volljährigen Schülern und Lehrern nicht verbieten, die Droge dabei zu haben, teilte das Ministerium mit.
Die Schulen sollen aber in ihren Hausordnungen klarstellen, dass Cannabis "als unerwünscht angesehen" wird.
Unter der Überschrift "Umsetzung des Cannabisgesetzes im schulischen Bereich" hat das Ministerium bereits am 31. Mai die Einrichtungen informiert.
Der Erlass ist allerdings erst jetzt durch einen Bericht der "Rheinischen Post" öffentlich geworden. Das Papier liegt der dpa vor.
Schulen sollen explizit in Schulordnung hinweisen
Das Ministerium beschreibt in seinem Erlass, dass volljährige Schüler und Lehrer durch das neue Bundesgesetz "bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen". Das Dilemma: Selbst mit der jeweiligen Hausordnung kann man laut Ministerium das Bundesrecht nicht aushebeln.
Daher wird den Einrichtungen "nachdrücklich empfohlen, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise, eine Aussage zu treffen, dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen Kontext als unerwünscht angesehen wird."
Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa