Cannabis rauchen und Auto fahren: Das gilt - und das ist verboten!

Deutschland - Seit dem heutigen Montag ist es legal, Cannabis zu besitzen und zu konsumieren. Doch was gilt eigentlich, wenn man kurz danach Auto fahren will?

Seit dem heutigen 1. April ist es legal, Cannabis anzubauen, zu besitzen und zu konsumieren.
Seit dem heutigen 1. April ist es legal, Cannabis anzubauen, zu besitzen und zu konsumieren.  © AFP/Eitan Abramovich

Der 1. April ist gekommen. Mit diesem Tag gibt es nicht nur haufenweise schlechte Witze, sondern auch die Möglichkeit, straffrei zu kiffen und Cannabis anzubauen. Unklar ist vielen Deutschen derzeit jedoch, was beim Autofahren zu beachten ist.

Passenderweise teilte das Bundes-Verkehrsministerium dazu in der vergangenen Woche mit, dass die Politik den THC-Grenzwert, der bei Autofahrten zu beachten ist, hochsetzen will. Doch bis es so weit ist, könnte noch viel Zeit vergehen.

Derzeit gibt es im Gesetz keine eindeutige Regelung für Rausch-Fahrten. Doch ein Freifahrtschein ist das ganz und gar nicht!

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Denn vor den Gerichten lief es zuletzt stets darauf hinaus, Autofahrer zu bestrafen, die mit mehr als einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (der Cannabis-Wirkstoff THC) pro Milliliter Blut ertappt wurden. In Zukunft könnte die Grenze dem Ministerium zufolge bei 3,5 Nanogramm liegen.

Doch dafür muss das Straßenverkehrsgesetz vom Bundestag geändert werden. Erfahrungsgemäß dauert dies einige Zeit.

Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut: Mit so viel Alkohol-Promille ist das vergleichbar

Polizisten sollen mit neuen Tests ausgestattet werden, um Cannabiskonsum unkompliziert nachweisen zu können.
Polizisten sollen mit neuen Tests ausgestattet werden, um Cannabiskonsum unkompliziert nachweisen zu können.  © dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Wie das Ministerium von Volker Wissing (53, FDP) mitteilte, seien 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut "vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille".

Man bewege sich damit "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt". Jedoch liegt "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fern".

Umgangssprachlich heißt das, dass man zwar nicht zwangsläufig bei der Fahrt einen Unfall verursachen wird, aber durchaus nicht mehr in der Lage ist, auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

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Weil es besonders gefährlich sei, wenn Cannabis-Konsumenten auch Alkohol trinken, soll ein Passus ins Gesetz eingefügt werden, der dies verbiete. Wissings Ministerium sprach von einem "absoluten Alkoholverbot am Steuer".

Ähnlich wie bei Alkoholtests bei Polizeikontrollen im Straßenverkehr soll ein neuer Cannabis-Vortest eingeführt werden. Das Verkehrsministerium bittet laut Mitteilung um Prüfung von "Speicheltests als Vorscreening". Derzeit ist ein Nachweis nur per Urinprobe möglich.

"Fatale Folgen": ADAC will Aufklärung und niedrigere Grenze für Fahranfänger

Wer gekifft hat, sollte sein Auto besser für einige Zeit stehen lassen.
Wer gekifft hat, sollte sein Auto besser für einige Zeit stehen lassen.  © AFP/Tobias Schwarz

Das Ministerium ist sich dabei bewusst, dass THC auch noch mehrere Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar ist. Die Grenze von 3,5 Nanogramm sei deshalb gewählt worden, um nur diejenigen zu sanktionieren, bei denen das Kiffen noch frisch zurückliegt. Von diesen Fahrern gehe große Gefahr aus.

Der ADAC sprach sich für die neue Grenze aus, betonte aber, dass damit der Spielraum "ausgereizt" sei.

Wer Cannabis konsumiere, sei weniger aufmerksam und konzentriert. Das könne "im Straßenverkehr zu fatalen Folgen führen", so der Automobilclub.

Und weiter: "Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC-Fachleute dringend notwendig und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden."

Zudem brachte der ADAC eine weitere mögliche Regel ins Spiel: Fahranfänger sollten ähnlich wie beim Alkoholkonsum stärker eingeschränkt werden. Der Club schlägt die Grenze von einem Nanogramm pro Milliliter Blut vor.

Bis es so weit ist, gilt vorerst für jeden weiter die Ein-Nanogramm-Regel. Nach dem Kiffen sollte das Auto also vorsichtshalber für ein paar Tage stehen gelassen werden.

Titelfoto: Montage: AFP/Eitan Abramovich, AFP/Tobias Schwarz

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