"Cannabis darf im Dienst nicht mitgeführt werden": Polizeipräsidentin appelliert an ihre Kollegen
Berlin - Bei der Berliner Polizei gilt nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland weiter ein restriktiver Umgang mit dem Konsum.
Das hat Polizeipräsidentin Barbara Slowik (58) erneut betont. "Cannabis darf im Dienst weder konsumiert, angebaut noch mitgeführt werden", sagte Slowik der "Berliner Morgenpost" am heutigen Samstag.
Da es um die Frage der Diensttauglichkeit gehe, sei diese relativ einfach zu regeln. Polizisten und Polizistinnen müssten immer im besten Zustand den Dienst antreten.
Bei Verhaltensauffälligkeiten durch Cannabiskonsum würden die Dienstvorgesetzten das Gespräch mit den Betroffenen suchen, erklärte die Polizeipräsidentin. Auch die Vorgesetzten an der Polizeiakademie sind laut Slowik derzeit angewiesen, darauf zu achten. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Beliebtheit von Cannabis bei jüngeren Menschen.
"Etwas anderes bleibt uns derzeit auch nicht übrig, weil es anders als beim Alkohol beim Cannabis keine objektiven Tests gibt", so Slowik.
Die Polizeipräsidentin riet Polizeibeamten zur Mäßigung beim Kiffen in der Freizeit. "Jeder, der das tut, muss klar sicherstellen, dass er nicht berauscht zum Dienst erscheint", sagte sie.
25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene mitführen
Seit dem 1. April sind Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit Vorgaben erlaubt.
Beim Rauchen von Marihuana oder Haschisch in der Öffentlichkeit müssen allerdings Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben.
Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen.
Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.
Titelfoto: Hannes P. Albert/dpa