Cannabis-Anbau in Bayern: So viele Anträge wurden bereits gestellt
München - Zum Auftakt des Genehmigungsverfahrens am 1. Juli sind in Bayern nur sieben Anträge von Anbauvereinigungen von Cannabis eingereicht worden.
Nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (52) seien allerdings alle Anträge unvollständig gewesen. "Das heißt, bisher wurde auch noch keinerlei Genehmigung erteilt", sagte der CSU-Politiker nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München.
Zuständig für die Genehmigungen ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
"Wir können da gerne versprechen, dass jeder Antrag auf Genehmigung einer solchen Anbauvereinigung exakt und ganz genau geprüft wird und auch sehr genau überwacht wird, was da passiert", betonte Herrmann.
Besonderes Augenmerk werde im Genehmigungsverfahren auf einen umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz gerichtet.
Herrmann betonte, dass es in Bayern wie bereits wiederholt angekündigt ein sehr restriktives Vorgehen bei den Anträgen und auch im Umgang mit Cannabis geben werde: "Wir haben bereits vor einiger Zeit per Verordnung geregelt, dass nicht mehr als eine Anbauvereinigung pro Landkreis oder kreisfreier Stadt und 6000 Einwohner möglich ist. Und wir haben das LGL im aktuellen Doppelhaushalt mit jeweils zehn Planstellen pro Jahr aufgewertet, sodass die auch ernsthaft diese Kontrollen durchführen können."
Cannabis in Bayern: Weiter restriktives Vorgehen geplant
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU) teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zudem mit: "Bayern war gut vorbereitet für das Inkrafttreten der Regelungen zu Cannabis-Anbauvereinigungen. Wir nutzen alle Spielräume, um die negativen Folgen des gefährlichen Vorgehens der Bundesregierung zu begrenzen. Dies betrifft zum Beispiel die Häufigkeit der Kontrollen."
Die Bundesregierung habe, so Gerlach und Herrmann, mit dem Cannabis-Gesetz entgegen allen Experten-Warnungen vollendete Tatsachen geschaffen. "Das war unverantwortlich. Dagegen setzt sich Bayern konsequent dafür ein, dass die Menschen vor gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Cannabis geschützt werden. An diesem Kurs werden wir auch festhalten - deshalb setzen wir das Gesetz so restriktiv wie möglich um."
Laut Hermann werde dies explizit auch für den Straßenverkehr gelten. Bayern lehne die geplante Anhebung des Grenzwertes für den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut klar ab.
Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa