Bubatz in der Brotdose? Hier dürfen Schüler ihr Gras mit in die Schule nehmen
Wiesbaden - Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen.
Ihnen drohen keine Strafen. Der Konsum jedoch bleibt in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten.
Wie das Kultusministerium in Wiesbaden am Freitag erklärte, ergibt sich dies für Hessens Schulen aus dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April bundesweit in Kraft getreten ist. Das gelte auch für Lehrerinnen und Lehrer. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Manche Schulen oder Schulträger wie Kommunen oder kirchliche Einrichtungen in Hessen haben allerdings laut Ministerium über eine eigene Hausordnung auch das Mitbringen von Drogen etwa in Taschen untersagt.
In diesen Fällen könnten in Schulen etwa Cannabis und Alkohol sichergestellt und später den Eltern ausgehändigt werden. Minderjährige Schülerinnen und Schüler dürfen generell in keine Schule Cannabis mitbringen.
Cannabis-Mitnahme-Erlaubnis an hessischen Schulen: Politik rebelliert
Kultusminister Armin Schwarz (55, CDU) hatte sich am Donnerstag im Schulausschuss des Landtags in Wiesbaden ausführlich zu dem Thema geäußert, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte.
Dabei habe der Christdemokrat seine Ablehnung der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis bekräftigt und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen das neue Gesetz angekündigt.
Schon vor dessen Verabschiedung im Bundestag hatte Schwarz vor erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gewarnt.
"Ich befürchte eine neue Drogenwelle auf unsere Schulen zukommen." Lehrerinnen und Lehrer sollten noch intensiver beim Umgang mit Drogenproblemen unterstützt werden.
Das Kultusministerium verwies auch auf Untersuchungen, wonach Cannabiskonsum gerade bei jüngeren Menschen noch bis zum Alter von 25 Jahren Depressionen und Psychosen verursachen könne.
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