Bis 30.000 Euro Strafe: In diesen Fällen wird Cannabis-Kiffen teuer

Magdeburg/Halle - Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat bislang einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz erlassen.

Kiffer müssen auch sichergehen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf ihr Gras haben. (Symbolbild)
Kiffer müssen auch sichergehen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf ihr Gras haben. (Symbolbild)  © Hannes P Albert/dpa

Die Forderung an eine Person, die in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen kiffte, betrage 678,50 Euro, teilte eine Behördensprecherin in Halle mit.

Das Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Zusammenhang mit der Legalisierung des Cannabis-Konsums.

Seit dem 1. April 2024 sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal.

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Bis zum Stichtag 31. März 2025 habe das Amt insgesamt 28 Fälle im Zusammenhang mit Cannabisverstößen auf den Tisch bekommen. Vier seien wegen fehlender Zuständigkeit, laufender Strafverfahren oder Grenzwertunterschreitung an die Staatsanwaltschaft übergeben oder zurückgesandt worden. Die anderen Fälle würden derzeit geprüft.

Das Landesverwaltungsamt prüft unter anderem Fälle, bei denen es um den Besitz von Cannabis außerhalb der gestatteten Menge oder den Konsum in Gegenwart von Minderjährigen oder an nicht erlaubten Orten wie Spielplätzen, Fußgängerzonen oder Sportstätten geht.

Als Ordnungswidrigkeit wird auch gewertet, wenn das Cannabis nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist.

Die Strafen reichen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro - etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.

Titelfoto: Hannes P Albert/dpa

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