Erst Bier-Party, dann Cannabis-Kritik! Söder: "Keine Macht den Drogen"

München - Alles etwas einseitig? Die Teillegalisierung von Cannabis ist seit dem heutigen Ostermontag offiziell in Kraft. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) teilte einmal mehr seinen Unmut über die neue Gesetzeslage mit.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) mag Bier, Cannabis allerdings eher weniger.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) mag Bier, Cannabis allerdings eher weniger.  © Montage: Peter Kneffel/dpa, Screenshot/X, Markus Söder

"Wir lehnen die Legalisierung von Drogen entschieden ab", schrieb der Politiker am heutigen Montag auf X und führte danach aus: "Mit dem Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung."

Das Land befinde sich folglich "auf dem Irrweg". Bayerns Ministerpräsident legte weiter nach: "Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler."

Er bekräftigte seine Ankündigung, es Kiffern in Bayern besonders schwer machen zu wollen: "Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden. Die Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche muss höchste Priorität haben", stellte Söder klar.

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In Polizeikreisen kam diese Linie nicht gut an.

"Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Position, in der sie ganz genau kontrollieren müssen", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein. Dazu aber fehlten im Freistaat zum einen genaue Verwaltungsvorschriften, zum anderen auch die notwendige Personalstärke und die Instrumente.

Verharmlosung? Markus Söder und Kritiker der Cannabis-Legalisierung stehen selbst in der Kritik

"Keine Macht den Drogen", schrieb Söder, nachdem er ein Foto von sich mit einem Maßkrug in der Hand auf einem Augsburger Volksfest gepostet hatte. Kritikern der Cannabis-Legalisierung wird bisweilen vorgeworfen, die Droge Alkohol zu verharmlosen.

Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Montag im Freistaat in Kraft getreten ist, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum entsprechend mit sich führen darf.

In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Auch die Regelung zum Anbau ist klar definiert: Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken sowie Räumen.

Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/dpa, Screenshot/X, Markus Söder

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