22 Gramm Marihuana im BH illegal? Darum ermittelt die Polizei jetzt gegen eine 34-Jährige

Nürnberg - Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt es Menschen seit 1. April 2024, bis zu 25 Gramm bei sich zu haben. Doch nicht immer und überall, wie ein Fall aus Nürnberg zeigt.

In zwei Kugeln hatte eine Frau insgesamt 22,5 Gramm Cannabis versteckt und per Flieger nach Deutschland geschmuggelt.
In zwei Kugeln hatte eine Frau insgesamt 22,5 Gramm Cannabis versteckt und per Flieger nach Deutschland geschmuggelt.  © Montage: Hauptzollamt Nürnberg (2)

Denn dort wird nun gegen eine 34-Jährige ermittelt, die mit 22,5 Gramm Marihuana - in zwei Kugeln eingeschweißt - unterwegs war. Und in diesem speziellen Fall ist "unterwegs" ein ganz besonderer Knackpunkt. Denn sie war nicht nur innerhalb von Deutschland mit dem Rau(s)chmittel auf Tour.

Sie war nämlich auf einer spanischen Partyinsel und schmuggelte das Cannabis im BH nach Deutschland. Aufgeflogen ist das Ganze wegen des Zubehörs, das die Frau bei sich hatte.

"Die aus Palma de Mallorca einreisende Frau gab den Beamten gegenüber zunächst an, keinerlei anmeldepflichtige Waren dabeizuhaben", teilte das Hauptzollamt Nürnberg am Mittwoch mit.

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"Nachdem diese in der Handtasche der Reisenden jedoch einen sogenannten Crusher mit Cannabisanhaftungen gefunden hatten, wurde die Frau zunehmend nervöser und räumte schließlich ein, in ihrem Büstenhalter 'Gras' dabeizuhaben."

Der Vorfall ereignete sich bereits im April. Doch die Behörden wollen die Situation zum Anlass nehmen, auf ein paar Details hinzuweisen, die beim neuen CanG vielleicht noch falsch interpretiert werden.

In Deutschland erlaubt - solange man es nicht aus dem Ausland mitbringt

Abgesehen davon, dass Marihuana in Spanien ohnehin teilweise illegal beziehungsweise nur entkriminalisiert ist. "Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist weiterhin verboten und ist strafbewehrt", klärt das Hauptzollamt auf. "Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland weiterhin verboten und strafbar, egal in welcher Menge."

Wer im Ausland also Cannabis erwirbt - unabhängig davon, ob es in dem Land legal ist oder nicht - muss bei der Einfuhr nach Deutschland mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

"Gegen die 34-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung konnte sie ihre Reise fortsetzen."

Titelfoto: Montage: Hauptzollamt Nürnberg (2)

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