Mutter wird am Tag ihrer Rückkehr aus der Babypause gekündigt

Genf - Ein Immobilien-Unternehmen kündigte seiner Angestellten, kurz nachdem sie Mutter geworden war. Nun entschied das Schweizer Bundesgericht, dass die Firma aufgrund geschlechtsdiskriminierender Kündigung der Frau drei Monatsgehälter zahlen muss.

Ob die Angeklagte ohne ihre Schwangerschaft entlassen worden wäre, hält das Gericht für fraglich.
Ob die Angeklagte ohne ihre Schwangerschaft entlassen worden wäre, hält das Gericht für fraglich.  © 123RF/Marian Vejcik

Das Urteil des Bundesgerichtes vom 12. Mai 2020 wurde am Dienstag veröffentlicht. Laut diesem muss die Firma nicht nur Geld an die Frau zahlen, sondern auch die Prozesskosten in Höhe von rund 650 Euro tragen. Eine Beschwerde des Unternehmens wurde von dem Gericht zurückgewiesen. 

Die Immobilien-Firma kündigte der Frau am Tag der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Die Dame hatte wenige Monate vor ihrer Babypause die Position der Kommunikations-Chefin übernommen. 

Sie war bereits seit 10 Jahren für das Unternehmen tätig und hatte während dieser Zeit verschiedene Posten innegehabt.

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Die Firma begründete die Kündigung damit, dass die Frau nicht geeignet für den Job als Kommunikations-Chefin sei und sie zudem nicht genug "Ellenbogen-Vermögen" besitze. Sie boten ihr keine alternative Anstellung an.

Mutter reicht Ende Januar 2017 Einspruch gegen die Kündigung ein

Das Unternehmen hatte sich bereits im Frühjahr 2016, als die Mutter ihr Kind zur Welt brachte, auf die Suche nach einer Nachfolgerin für deren Posten gemacht und diesen anschließend vergeben.

Die frisch gebackene Mutter reichte Ende Januar 2017 Einspruch gegen die Kündigung ein. Das Unternehmen änderte daraufhin seinen Kündigungsgrund und sprach von einer internen Umstrukturierung, weshalb sie entlassen worden sei.

Vor dem Bundesgericht wurde betont, dass die Kommunikations-Abteilung professionell gestaltet werden sollte und die Position der Mutter an eine Person mit geeigneten Kenntnissen vergeben wurde. Angeblich habe die Mutterschaft der Frau überhaupt nichts mit ihrer Entlassung zu tun.

Das Bundesgericht bezweifelte die Argumente der Firma. Denn die Dame hatte die Position als Kommunikations-Chefin trotz ihrer fehlender Kenntnisse erhalten. Zudem sei auch die Umstrukturierung nicht belegt worden. Daher muss die Gekündigte nun drei volle Löhne von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten.

Titelfoto: 123RF/Marian Vejcik

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