"Versehentlich": Mann zerhackt Freundin (†25) und zündet sie an - Knast!
Mamelodi East (Südafrika) - John Sifiso Sibanyoni (36) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Freundin Gadifele Promise Mdletshe (†25) mit einer Axt angegriff, tötete und anschließend verbrannte.
Der brutale Vorfall ereignete sich bereits im Februar 2021 in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Mamelodi East (Südafrika), berichtete die Sunday World.
Das Paar hatte sich in der Wohnung heftig gestritten. Im Verlauf der kommunikativen Eskapaden überschritt Sibanyoni bereits alle gutbürgerlichen Grenzen und drohte seiner Freundin Gadifele, sie umzubringen.
Gadifele nahm die Drohung ihres verrückt gewordenen Freundes sehr ernst und floh während des Streits mit ihrem zehnjährigen Sohn aus der Wohnung.
Da rastete der 36-Jährige völlig aus, zerrte die 25-Jährige an den Haaren in die eigenen vier Wände zurück und ging brutal mit einer Axt auf sie los. Dabei hackte er völlig enthemmt auf Kopf und Beine ein - Gadifele starb.
Obendrein geschah das alles auch noch vor den Augen des Sohnes, der in der Tür stand und die Bluttat mit ansehen musste!
John Sifiso Sibanyoni: "Wollte Freundin davon abhalten, Wohnung anzuzünden"
Um möglichst alle Spuren zu verwischen, verbrannte Sibanyoni schließlich die Leiche. Der kleine Junge rannte hingegen allgegenwärtig zu den Nachbarn, um Hilfe zu holen, woraufhin der Axt-Mörder die Flucht ergriff!
Wenige Tage später stellte sich der Flüchtige dann doch der Polizei - zu einer Verurteilung kam es aber erst jetzt. Grund waren Verfahrensfehler, die zu Verzögerungen führten, sodass die Anklage zurückgezogen werden musste.
Am 20. September dieses Jahres wurde Sibanyoni jedoch erneut verhaftet. Vor Gericht plädierte der Mörder kühn auf "nicht schuldig" und behauptete, er habe "versehentlich" mit einer Axt auf die Verstorbene eingeschlagen, als er versuchte, sie davon abzuhalten, die Wohnung anzuzünden.
Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch nachweisen, dass der Mord vorsätzlich begangen wurde. Sibanyoni erhielt lebenslänglich!
Der zuständige Richter Mnisi betonte in seiner Urteilsbegründung, dass seiner Ansicht nach "keine erheblichen und zwingenden Umstände vorlagen, die es dem Gericht erlauben würden, von der vorgeschriebenen Mindeststrafe abzuweichen".
Titelfoto: Bildmontage: 123rf/JanPietruszk,