Louisiana (USA) - Ungefähr 20 Minuten dauerte es, dann war alles vorbei: Im US-Bundesstaat Louisiana wurde zum ersten Mal ein Häftling mithilfe von Stickstoff hingerichtet. Während einige Leute sagen, dass jetzt endlich Gerechtigkeit herrscht, prangern andere die Unmenschlichkeit des Erstickungstodes an.
Bei Exekutionen mit sogenannter Stickstoffhypoxie wird dem Todeskandidaten eine Maske aufgesetzt, in die purer Stickstoff strömt, was schließlich zum Erstickungstod führt.
Diese Art der Hinrichtung ist in nur in wenigen US-Bundesstaaten erlaubt. Zum Einsatz kam sie bislang nur in Alabama. Menschenrechtler kritisieren die Prozedur aufgrund ihrer Grausamkeit.
Zeugen gaben bereits an, dass die Häftlinge länger als erwartet bei Bewusstsein blieben, nach Luft rangen und sich schüttelten, wie NBC berichtet.
Offiziell hieß es dazu, dass ein Verurteilter die Luft angehalten habe, was ihn daran hinderte, schneller bewusstlos zu werden.
Doch in Louisiana zeichnete sich ein ähnliches Bild ab. Auch hier habe der Verurteilte unwillkürlich gezittert und sei verkrampft. Augenzeugen berichteten jedoch, dass - nach dem, was sie über die Methode wussten - nichts Ungewöhnliches passierte.
Gegen 18.50 Uhr am Dienstag (Ortszeit) wurde Jessie Hoffman Jr. im Louisiana State Penitentiary offiziell für tot erklärt.
Vor fast 30 Jahren wurde Hoffman wegen eines Mordes verurteilt
Todeskandidat Jessie Hoffman Jr. war im Jahr 1996 für den Mord an Molly Elliott in New Orleans verurteilt worden.
Er hatte seinem Opfer damals in einem Parkhaus aufgelauert und es mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen, 200 Dollar von einem Geldautomaten abzuheben.
Nachdem er die Frau dann vergewaltigt hatte, erschoss er sie.
Seine Anwältin Cecilia Kappel erklärte, dass ihrer Ansicht nach die Hinrichtung nach all den Jahren "sinnlos" sei. Hoffman habe "keine Ähnlichkeit mehr mit dem 18-jährigen Mörder" von damals.
Eine knappe Entscheidung besiegelte seinen Tod
Die Anwälte versuchten, vor der Hinrichtung einen Aufschub zu bewirken, dieser wurde jedoch am Dienstagabend (Ortszeit) mit fünf zu vier Stimmen vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.
Als Argument gegen die umstrittene Hinrichtungsmethode wurde die Religion des 46-Jährigen angegeben.
Während seiner Zeit im Gefängnis hatte er angefangen, Buddhismus zu praktizieren, und nutzte meditative Atemübungen, um mit seinen Angstzuständen fertigzuwerden.
Das Gefühl des Erstickens beim Tod sei mit der buddhistischen Tradition unvereinbar.
"Meditation und ungehinderter Atem beim Übergang vom Leben zum Tod bestimmen die Qualität der Wiedergeburt", schrieben seine Anwälte in einem Antrag an den Obersten Gerichtshof.