Oberstes Gericht lässt Stickstoff-Hinrichtung als Todesstrafe zu
Washington - Das Oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, die geplante Hinrichtung eines Mannes im US-Bundesstaat Alabama mit Stickstoff zu stoppen.
Ein entsprechender Antrag der Anwälte des Mannes wurde am Mittwoch in der US-Hauptstadt Washington abgelehnt. Eine Begründung dafür nannte der Supreme Court nicht.
Die Anwälte hatten zuvor argumentiert, dass zu viele Fragen offen seien, um den Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt zu exekutieren. Damit sind aber noch nicht alle juristischen Mittel ausgeschöpft, um die Hinrichtung aufzuhalten.
Kenneth Eugene Smith, der wegen eines Auftragsmordes 1988 zum Tode verurteilt wurde, soll am 26. Januar deutscher Zeit unter Anwendung sogenannter Stickstoffhypoxie sterben. Bei dieser Art der Hinrichtung bekommt eine Person über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt - die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel.
Auf diese Weise wurde in den USA zuvor noch kein Todesurteil vollstreckt. Dem UN-Menschenrechtsbüro ist nach Angaben einer Sprecherin auch sonst kein solcher Fall bekannt.
Mörder sollte mit Spritze exekutiert werden, doch Justizbeamte konnten Kanüle nicht legen
Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und von Amnesty International warnen vor einem möglicherweise grausamen Tod. Dafür, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursache, gibt es demnach keine wissenschaftlichen Beweise.
Die Anwälte des 58-Jährigen haben bislang vergeblich Einspruch gegen die Hinrichtung erhoben.
Smith sollte bereits 2022 mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Dem Gefängnispersonal gelang es damals aber nicht, die dafür nötige Kanüle in seinen Arm zu legen.
Er wurde nach mehreren Stunden, in denen er angeschnallt auf einem Exekutionstisch lag, wieder in seine Zelle gebracht.
Titelfoto: dpa/AP/Dave Martin