Frau soll Mann nach Sex enthauptet haben: Im Gericht geht sie nun auf ihren Anwalt los
Green Bay (USA) - Eine Frau aus dem US-Bundesstaat Wisconsin muss sich bald wegen Mord, Verstümmelung einer Leiche und sexueller Gewalt vor Gericht verantworten. Anfang der Woche attackierte sie nun ihren Anwalt im Gerichtssaal.
Die 25-jährige Taylor Schabusiness soll im Februar 2022 ihren Sexualpartner beim Geschlechtsverkehr erwürgt haben. Anschließend habe sie seine Leiche enthauptet, ihm den Penis abgeschnitten und seine Körperteile an unterschiedlichen Orten verteilt, so die Anklage.
Vergangenen Dienstag griff sie nun ihren Anwalt Quinn Jolly an, nachdem der Richter vorgeschlagen hatte, ihren Prozess um zwei Monate zu verzögern, berichtet unter anderem die New York Post.
Schabusiness saß demnach zunächst ruhig neben ihrem Strafverteidiger, als der Richter Thomas J. Walsh empfahl, das Verfahren erst am 15. Mai statt am 6. März zu beginnen.
Diese Terminverschiebung war ursprünglich von Jolly beantragt worden, aber die Umsetzung schien die US-Amerikanerin nun stark zu verärgern, denn im nächsten Moment stürzte sie sich wutentbrannt auf den Juristen neben ihr.
Sicherheitsbeamte überwältigten die 25-Jährige schnell, aber nicht bevor sie mehrfach mit ihren Ellbogen und den Handschellen an ihren Armen auf ihn eingeschlagen hatte.
Der Vorfall im Video: Angeklagte greift ihren Anwalt an
Angeklagte soll wegen psychischer Erkrankung nicht zurechnungsfähig sein
Ursprünglich hatte Jolly um eine Verlängerung gebeten, um nachzuweisen, dass seine Mandantin aufgrund psychischer Erkrankungen nicht voll schuldfähig für die brutalen Verbrechen an ihrem Sexualpartner Thyrion D. sei.
Obwohl Schabusiness zuvor von einem Gerichtsmediziner für zurechnungsfähig erklärt worden war, wehrte ihr Anwalt sich gegen diese Feststellung.
Eigenen Angaben zufolge brauche der Jurist mehr Zeit, um den Fall von einem Verteidigungsexperten überprüfen zu lassen, der über die mentale Verfassung seiner Mandantin aussagen sollte.
Schabusiness bekannte sich vor Gericht als unschuldig aufgrund von unzureichender Zurechnungsfähigkeit durch eine psychische Erkrankung.
Titelfoto: mikphoto/123RF Green Bay Police Department