Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Joints - Gericht erklärt Kiffer-Religion für unzulässig!

Brünn - Die "Cannabis-Kirche" wird in Tschechien nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt.

Das tschechische Gericht zweifelt an der Ernsthaftigkeit der Cannabis-Kirche und vermutet anderweitige Motive, als den Glauben. (Symbolbild)
Das tschechische Gericht zweifelt an der Ernsthaftigkeit der Cannabis-Kirche und vermutet anderweitige Motive, als den Glauben. (Symbolbild)  © Fabian Sommer/dpa

Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn (Brno) wies am Freitag eine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Kulturministeriums ab.

Die Richter teilten mit, dass der Religion eine Beziehung zum Metaphysischen fehle, also dem, was hinter dem sinnlich Erfahrbaren liegt. Zudem beschäftige sie sich nicht mit existenziellen Fragen und verfüge über kein verständliches ethisches Programm.

Das Gericht zweifelte zudem an der Ernsthaftigkeit der Antragsteller. Vieles deute darauf hin, dass es ihnen in Wirklichkeit darum gehe, Cannabis als "Gebetshilfsmittel" im Namen der Freiheit der Religionsausübung nutzen zu können.

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Der Besitz von Cannabis und Marihuana ist in Tschechien grundsätzlich strafbar. In der Praxis kann bei geringen Mengen indes von einer Strafverfolgung abgesehen werden.

Für medizinische Zwecke ist eine ärztliche Verschreibung auf Rezept möglich.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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