"Titan"-Unglück: Milliardärin fordert Entschädigung für abgesagte Titanic-Reise!

London (Vereinigtes Königreich) - Eine Milliardärin aus Hongkong klagt auf Entschädigung, weil ihre exklusive Expedition zur Titanic mit dem 2023 verunglückten U-Boot nicht stattfand und sie keine Rückerstattung erhielt.

Das "Titan"-Tauchboot hielt dem immensen Unterwasserdruck nicht stand und implodierte im Juni 2023.  © OceanGate Expeditions/AP/dpa

Es war eine Tragödie, die die Welt erschütterte: Im Juni 2023 kam es zu einer tödlichen Katastrophe tief unten im Atlantik. Das U-Boot "Titan" implodierte auf dem Weg zum berühmten Titanic-Wrack, fünf Menschen kamen dabei ums Leben.

Jetzt sorgt ein neuer Fall rund um das Unglücks-U-Boot für Aufsehen.

Wie The Sun berichtet, hat die Milliardärin Karen Lo den Luxus-Reiseveranstalter Cookson’s Adventures auf eine Million Pfund (rund 1,1 Millionen Euro) verklagt. Ihre geplante Expedition mit der "Titan" war damals abgesagt worden – eine Rückerstattung erhielt sie jedoch nicht.

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Die Unternehmerin aus Hongkong hatte 680.000 Pfund (rund 789.000 Euro) für die exklusive Reise bezahlt. Nun zieht sie vor Gericht und fordert neben der Rückzahlung auch acht Prozent Zinsen.

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Die Expedition zur Titanic sollte ursprünglich 2018 stattfinden

Ursprünglich sollte Karen Los Expedition zur Titanic zwischen dem 30. Juni und 14. Juli 2018 stattfinden.  © Oceangate Expeditions/PA Media/dpa

Ursprünglich hatte ihre Expedition zwischen dem 30. Juni und 14. Juli 2018 stattfinden sollen. Doch die Reise wurde abgesagt, nachdem ein Blitz das U-Boot getroffen und die Elektronik beschädigt hatte.

Vertraglich war eine 100-prozentige Gutschrift bis 2019 vorgesehen, und das Guthaben hätte auch auf zukünftige Tauchgänge angerechnet werden können. OceanGate bot jedoch weder 2019 noch 2020 weitere Touren an.

Da der Tauchgang nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums stattfand und inzwischen nicht mehr möglich ist, fordert die Millionärin nun eine Rückzahlung von ihrem Reiseveranstalter.

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Cookson's Adventures, die Buchungsagentur der Milliardärin, verweist jedoch auf eine Vereinbarung samt Nichtrückerstattungsklausel. Diese sah vor, dass bei technischer Absage eine Gutschrift für eine zukünftige Reise gewährt wird.

Die Unternehmerin soll das Guthaben nicht fristgerecht genutzt und erklärt haben, dass sie es auch künftig nicht einlösen wolle – womit ihr Anspruch erloschen sei.

Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall bald vor Gericht verhandelt.

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