Russland schließt Rückkehr zur Todesstrafe nicht aus
Anlass könnte beispielsweise eine Verschlechterung der Kriminalitätslage sein, sagte er der staatlichen Nachrichtenagentur Ria Nowosti. Die internationale Verpflichtung zur Aussetzung der Todesstrafe sei mit dem Ausscheiden aus dem Europarat entfallen.
Zugleich betonte er, dass es sich um eine "schwierige Frage" handele und keine Notwendigkeit zur Wiedereinführung bestehe, wenn in Russland alles "ruhig" bleibe.
"Es gibt keine Einschränkungen mehr", sagte der jetzige Vize-Sekretär des russischen Sicherheitsrates.
Es blieben moralische und religiöse Erwägungen sowie die bisherige Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichtes gegen die Todesstrafe.
"Aber die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes sind nicht die Heilige Schrift, sie können sich ändern", sagte Medwedew nach Angaben vom Freitag in Moskau.
Ausschluss Russlands aus dem Europarat
Er verwies darauf, dass auch die Sowjetunion die nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesetzte Todesstrafe wiedereingeführt habe, als die Kriminalität überhandnahm. Russland schaffte die Strafe mit dem Beitritt zum Europarat 1996 nicht ab, sie wurde aber durch ein mehrfach verlängertes Moratorium ausgesetzt.
Wegen des am 24. Februar begonnenen Krieges gegen die Ukraine verließ Russland den Europarat, um einem Ausschluss zuvorzukommen.
Danach stimmte die größte Menschenrechtsorganisation der europäischen Staaten ihrerseits für einen Ausschluss Moskaus.
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