Mann verklagt seine Ex-Chefin nach Rausschmiss auf 100.000 Euro! Darum geht's ihm

Wien (Österreich) - Ein "unkündbarer" Mitarbeiter verklagt die Chefin einer österreichischen Steuerberatungskanzlei wegen "Work-Life-Balance"!

Die Europäische Union (EU) schützt Arbeitnehmer mit Kindern. (Symbolfoto)
Die Europäische Union (EU) schützt Arbeitnehmer mit Kindern. (Symbolfoto)  © Foto: Peter Kneffel/dpa

Wie Claudia Stadler, Chefin einer Steuerberatungskanzlei mit rund 20 Mitarbeitern in Wien, gegenüber "OE24" erzählte, soll ihr Mitarbeiter (41) sie aus heiterem Himmel verklagt haben!

Stadler erklärt: "Mein Mitarbeiter war unzuverlässig, hielt Termine nicht ein, fehlte oft - und hat mir zuerst gar nicht mitgeteilt, dass er Kinder hat."

Aufgrund der Kinder hätte er oftmals früher gehen oder später kommen müssen. Daraufhin entließ Claudia Stadler den Mitarbeitenden im Dezember 2023. Nach knapp vier Monaten im Unternehmen wirft ihr der Mitarbeitende nun vor, "unkündbar" zu sein - dank einer EU-Regelung zur Work-Life-Balance.

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"Das Problem ist, dass mir mein Mitarbeiter plötzlich erzählt, dass er unkündbar ist wegen Elternteilzeit. Das ist gar nicht möglich nach gerade einmal vier Monaten im Unternehmen", meint die Chefin, die selbst Mutter ist. Kinder seien zudem nie das Problem gewesen.

Laut dem Anwalt des Mitarbeitenden, Dr. Michael Leitner, wurde Elternteilzeit "mündlich vereinbart". Laut österreichischer Rechtslage muss man unter anderem mindestens drei Jahre lang ein Arbeitsverhältnis im Unternehmen vorweisen. Danach sei man kaum mehr kündbar.

Was hat der Vater tatsächlich im Gespräch preisgegeben?

Anwalt Leitner argumentiert, dass bei einer Vereinbarung kein Anspruch gegeben sein muss. "Mein Mandant hat schon im Bewerbungsgespräch auf die Kinder und die Betreuungspflichten hingewiesen", teilte der Anwalt "OE24" mit.

Stadler widerspricht, es hätte nur vage Hinweise auf Familie gegeben - von Kindern sei nie die Rede gewesen.

Leitner zieht mit seinem Mandanten nun vor Gericht. Gegebenenfalls müsse der oberste Gerichtshof (OGH) darüber entscheiden. Der Streitwert des Verfahrens um Wiedereinstellung beträgt 100.000 Euro!

Titelfoto: Foto: Peter Kneffel/dpa

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