Josef Fritzl wird wohl bald entlassen! Inzest-Monster soll angeblich nicht mehr gefährlich sein
Krems an der Donau (Österreich) - Paukenschlag in Österreich: Josef Fritzl (89) wird wohl aus dem Gefängnis entlassen! Vom Inzest-Monster von Amstetten geht angeblich keine Gefahr mehr aus, entschied nun das Landgericht Krems.
Von Fritzl ginge keine Gefährlichkeit mehr aus. Eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie sei nicht mehr notwendig, hieß es in dem Beschluss der Richter am Landgericht Krems. Die kombinierte Persönlichkeitsstörung, die ihn zu seinen Taten trieb, sei mittlerweile "begraben".
Damit dürfte Fritzl wohl schon bald in ein normales Gefängnis verlegt werden, wo er einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen könnte.
Hintergrund der Entscheidung ist ein neues Gutachten, dass dem verurteilten Sexverbrecher eine fortschreitende Demenz und körperlichen Abbau attestiert.
Josef Fritzl, der inzwischen seinen Namen geändert hat, wurde 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in der Folge in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsverbrecher eingewiesen. Dort saß er 14 Jahre lang ein.
Für Fritzls Anwältin Astrid Wagner ist die jüngste Gerichtsentscheidung ein großer Erfolg. Sie ist überzeugt, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis ihr Mandant ein freier Mann ist. "Es kann sich dabei vielleicht nur um Monate handeln", sagte Wagner zu oe24. Fritzl wünscht sich dem Vernehmen nach seinen Lebensabend in einem "Haus mit Ziege "zu verbringen.
Allerdings heißt es im Gerichtsbeschluss auch, dass eine "bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug" - also eine Entlassung in Freiheit - "aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei."
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Josef Fritzl darf in Normalvollzug wechseln
Rückblick: 1984 sperrte Fritzl seine damals 18-jährige Tochter Elisabeth in ein Verlies im Keller seines Hauses in Amstetten ein. Über einen Zeitraum von 24 Jahren missbrauchte und vergewaltigte er sie immer wieder und zeugte mit ihr sieben Kinder. Drei Kinder sperrte er ebenfalls ein, drei weitere "adoptierte" er mit seiner Ehefrau Rosemarie. Ein Kind starb.
Der Horror-Vater wurde im Prozess von 2009 in allen Anklagepunkten für schuldig gesprochen: Mord wegen Unterlassung, Sklaverei, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung. Er zeigte sich vor Gericht geständig.
Erstmeldung vom 14. Mai, um 10.01 Uhr; letztes Update 11.54 Uhr
Titelfoto: Montage: dpa, Joe Klamar / AFP