Chirurgin lässt Tochter (13) mit in den OP: Jugendliche darf Patienten Loch in den Kopf bohren
Graz - Eine Chirurgin des LKH-Universitätsklinikums in Graz muss sich seit einer Notfalloperation schweren Vorwürfen stellen. Sie nahm ihre gerade einmal 13 Jahre alte Tochter mit in den OP-Saal. Aber damit nicht genug: Das Mädchen soll auch noch mitgemacht haben! Jetzt hat der Anwalt des Opfers neue, erschreckende Details ans Licht gebracht.
Als der Skandal Anfang Juni an die Öffentlichkeit geriet, gab es jede Menge Berichte zur Anwesenheit des Kindes, sonstige Details blieben jedoch vorerst unbekannt.
Nicht mal der 33-jährige Steirer, der bei Forstarbeiten verunglückt war, wusste, dass es sich bei den Erzählungen um seine eigene Not-OP handelte. Das erfuhr er erst einen ganzen Monat später von der Polizei.
Gegenüber "Kleine Zeitung" erzählte der Anwalt des Opfers, Peter Freiberger, dass die 13-Jährige wirklich den Kopf des Schwerverletzten aufgebohrt hat.
Die Chirurgin und ein anwesender Facharzt wurden mittlerweile entlassen. Aber der Jurist fordert auch Konsequenzen für die anderen Anwesenden, schließlich hätten sie die Chance gehabt, die Chirurgin von ihrem absurden Vorhaben abzuhalten.
Außerdem kritisiert er die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes), die sich in so einem Fall besser um den Betroffen kümmern sollte. "Es gab keinen Kontakt, keine Erklärung oder Entschuldigung, gar nichts. Das ist einfach unwürdig", meint er.
Der Anwalt will Schmerzensgeld von allen Beteiligten
Der Verunglückte leidet nach wie vor an den Folgen des Unfalls. Die Operation sei aber, laut KAGes, reibungslos verlaufen.
"Die Operation und die Bohrung waren erforderlich, das steht für uns außer Streit. Aber es geht darum, so etwas eine 13-Jährige durchführen zu lassen", erklärt Freiberger.
Der Geschädigte wurde nun als Privatperson ins Verfahren eingebunden und will gemeinsam mit dem Anwalt Schmerzensgeld von allen Beteiligten einfordern.
Die Chirurgin und der Facharzt bleiben entlassen, was mit den restlichen fünf Anwesenden passiert, steht noch nicht fest.
Sie wurden zunächst nur verwarnt, Weiteres wird sich mit dem Verlauf der Verhandlung entscheiden.
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