Mittelalterliche Rechtsprechung: Frau soll wegen Ehebruch gesteinigt werden
Sudan - Nach grade einmal 20 Jahren könnte das Leben von Maryam Alsyed Tiyrab schon wieder vorbei sein. Der Sudanesin wird in ihrem Heimatland Ehebruch vorgeworfen. Nun wurde das schockierende Strafmaß verkündigt: Die junge Frau wurde zum Tode durch Steinigung verurteilt.
Während ein derartiges Urteil in Europa lediglich an Geschichten aus den dunklen Zeiten des Mittelalters erinnert, existiert diese Form der Todesstrafe in einigen islamischen Staaten immer noch - auch wenn sie äußert selten vollzogen wird.
Wie die Daily Mail berichtete, wurde Maryam Alsyed Tiyrab vor einigen Wochen im Bundesstaat an-Nil al-abyad (deutsch "Weißer Nil") verhaftet. Das Urteil wurde kurz darauf, am 26. Juni, am "Kosti Criminal Court" verkündet.
Zuvor soll sich die 20-Jährige von ihrem Ehemann getrennt haben und wieder zu ihrer Familie gezogen sein. Ein Polizist soll sie zu einem eigentlich rechtswidrigen Geständnis gezwungen haben.
Ohne jegliche Verteidigung wurde Tiyrab schließlich verurteilt. Sie legte Berufung ein und hofft noch, dass das Hohe Gericht die Entscheidung des "Kosti Criminal Courts" zurücknimmt.
Beobachter befürchten nun, dass Frauenrechte im Sudan - ähnlich wie derzeit in Afghanistan - wieder deutlich eingeschränkt werden könnten. Erst im vergangenen Jahr hatte es in dem Land in Nordost-Afrika einen Militärputsch gegeben.
Hadd-Strafe im islamischen Recht
Im Sudan hatte es zuletzt im Jahre 2013 ein derartiges Urteil gegeben. Auch damals sollte eine Frau aus dem Süden des Landes gesteinigt werden. Das Hohe Gericht hob die Entscheidung damals jedoch auf.
Im islamischen Recht gibt es immer noch die sogenannten Hadd-Strafen, die unter anderem zum Schutz der "öffentlichen Moral" als "Rechtsansprüche Gottes" verhängt werden können. Demnach wird außerehelicher Geschlechtsverkehr mit 100 Peitschenhieben oder dem Tod durch Steinigung bestraft.
"Die Anwendung der Todesstrafe durch Steinigung für das Verbrechen des Ehebruchs ist eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts, einschließlich des Rechts auf Leben und des Verbots von Folter", hieß es indes vonseiten des "African Center for Justice and Peace Studies" (ACJPS) aus Uganda.
Die ACJPS forderte die "sofortige und bedingungslose Freilassung" von Tiyrab.
Titelfoto: 123rf/kjekol