Skandal-Urteil: Lebenslange Haft aufgehoben, weil Mörder Angst vor Corona hatte!

Rom (Italien) - Unfassbar! Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die italienische Medizinstudentin Lorena Quaranta (†27) von ihrem Partner Antonio De Pace getötet. Jetzt wurde die lebenslange Haft aufgehoben - weil vorherige Instanzen offenbar seine Angst vor Corona nicht genug in ihre Urteile einbezogen hatten!

Lorena Quaranta (†27) war eine aufstrebende Medizinstudentin, als sie von ihrem Freund ermordet wurde.
Lorena Quaranta (†27) war eine aufstrebende Medizinstudentin, als sie von ihrem Freund ermordet wurde.  © Bildmontage: Screenshot/Facebook/Lorena Quaranta (2)

Sie stand kurz vor dem Abschluss ihres Medizinstudiums, als die Corona-Pandemie Italien in den Lockdown schickte, so auch Quaranta und Krankenpfleger De Pace.

Dieser hatte offenbar enorme Angst davor, sich mit dem Virus anzustecken - und als die 27-Jährige über Halsschmerzen klagte, eskalierte die Situation. De Pace schlug seine Freundin und erwürgte sie am 31. März 2020 mit bloßen Händen.

"Ich habe sie getötet, weil sie mich mit Covid angesteckt hat", begründete De Pace seine Tat damals laut dem Corriere della Sera - doch das stimmte nicht einmal! Weder Opfer noch Täter waren zum Zeitpunkt des Mordes mit Corona infiziert.

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Für die grauenvolle Tat wurde der Krankenpfleger in zwei Instanzen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - doch der oberste italienische Gerichtshof hob das Urteil jetzt wieder auf!

Gilt Covid-Stress als mildernder Umstand für einen Mord?

Der italienische Kassationsgerichtshof, der für die Überprüfung von Urteilen zuständig ist, hob das Urteil gegen Antonio De Pace auf.
Der italienische Kassationsgerichtshof, der für die Überprüfung von Urteilen zuständig ist, hob das Urteil gegen Antonio De Pace auf.  © Filippo MONTEFORTE/AFP

Nachdem er seine Freundin getötet hatte, versuchte De Pace der italienischen Nachrichtenagentur ANSA zufolge nämlich, sich das Leben zu nehmen und rief im Anschluss die Polizei, um sein Verbrechen, das er wegen seiner "Angstzustände" begangen haben will, zu gestehen.

Genau dieser Aspekt wurde den Kassationsrichtern zufolge in den vorherigen Urteilen zu wenig beachtet.

"Die Richter haben nicht geprüft, ob die besonderen Umstände der Covid-Zeit und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten Kriterien darstellen, die das Ausmaß der strafrechtlichen Verantwortung beeinflussen", hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei außerdem nicht geprüft worden, ob durch die Angstzustände von De Pace mildernde Umstände geltend gemacht werden könnten.

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Der Prozess geht nun wieder in die vorherige Instanz, an das Berufungsgericht in Messina, Sizilien, zurück, wo das Verfahren wieder aufgenommen wird.

In Italien sorgte das Urteil für massive Kritik aus verschiedenen politischen Lagern. "Covid kann und darf nicht zu einem 'mildernden Faktor' werden, insbesondere bei Frauenmorden", betonte etwa Martina Semenzato (51), Abgeordnete des Mitte-Rechts-Bündnisses Noi Moderati und Vorsitzende der Untersuchungskommission für Frauenmorde.

Titelfoto: Bildmontage: Filippo Monteforte/AFP, Screenshot/Facebook/Lorena Quaranta

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