In diesem Park ist Sex erlaubt! Ein paar Sachen gilt es allerdings zu beachten

Amsterdam - In Deutschland kann Sex im Freien schon mal unangenehme Folgen haben und mitunter sogar zu einer Anzeige wegen öffentlichen Ärgernisses führen. Bei unseren Nachbarn in den Niederlanden sieht das schon etwas anders aus - zumindest in einem ganz bestimmten Park.

In einem Park in Amsterdam ist öffentlicher Sex erlaubt. Ein paar Einschränkungen gibt es dabei allerdings zu beachten. (Symbolbild)
In einem Park in Amsterdam ist öffentlicher Sex erlaubt. Ein paar Einschränkungen gibt es dabei allerdings zu beachten. (Symbolbild)  © mariiaboiko/123RF

Kein Scherz: Im Vondelpark, Amsterdams größten und beliebtesten Park, ist Sex im Freien tatsächlich erlaubt, berichtet das Reiseportal "Travelbook".

Die Regelung soll sogar schon seit einigen Jahren gelten, allerdings auch mit ein paar Einschränkungen verbunden sein.

Was Experimentierfreudige beachten müssen:

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  • Der Sex darf nicht tagsüber, sondern nur nach Einbruch der Dunkelheit stattfinden.
  • Eventuell anfallender Müll muss entsorgt werden.
  • Orte direkt neben Spielplätzen sind für den Liebesakt tabu.

Davon abgesehen sind dem Spaß im Freien anscheinend keine Grenzen gesetzt, was offenbar nicht jeden erfreut. So berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ), dass sich bereits zahlreiche Hundebesitzer beschwert haben sollen, weil sie ihre Tiere an die Leine nehmen müssen, während Paare Sex haben dürfen.

Die Antwort der Stadtverwaltung darauf: Freilaufende Hunde würden die Parkbesucher stören, öffentlicher Sex dagegen nicht.

Sex im Freien auch in Deutschland möglich?

In Deutschland ist öffentlicher Sex grundsätzlich verboten. Wer dabei erwischt wird, muss eine Strafe zahlen. (Symbolbild)
In Deutschland ist öffentlicher Sex grundsätzlich verboten. Wer dabei erwischt wird, muss eine Strafe zahlen. (Symbolbild)  © theartofphoto/123RF

In Deutschland ist Sex in der Öffentlichkeit zwar nicht erlaubt und kann mitunter zu einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der MZ zufolge sei der Spaß im Freien dennoch unter bestimmten Vorkehrungen möglich.

So heißt es unter Paragraph 183a, Strafgesetzbuch: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".

Heißt im Klartext: Wer es nicht drauf anlegt, erwischt zu werden und beispielsweise einen abgelegenen Ort und eine späte Uhrzeit wählt, muss theoretisch auch nicht unbedingt mit einer Anzeige rechnen.

Titelfoto: mariiaboiko/123RF

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