Gericht schützt Vergewaltiger vor Abschiebung – trotz schwerem Verbrechen bleibt er im Land!

Großbritannien - Ein Jamaikaner (41) vergreift sich an einer schlafenden Frau auf einer Party – doch anstatt abgeschoben zu werden, erhält er Schutz!

Trotz seines grausamen Verbrechens bleibt der 41-Jährige weiterhin unter dem Schutz des britischen Staates. (Symbolbild)
Trotz seines grausamen Verbrechens bleibt der 41-Jährige weiterhin unter dem Schutz des britischen Staates. (Symbolbild)  © 123RF/weyo

Wie Daily Mail berichtet, bleibt ein 41-jähriger Jamaikaner trotz eines Abschiebebefehls in Großbritannien, nachdem er 2018 wegen der Vergewaltigung einer Frau in einem Nachtclub zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.

Der Mann, der 2001 im Alter von 18 Jahren auf die Insel kam, hatte bei seiner Verhandlung behauptet, er wüsste nicht, dass Sex mit einer schlafenden Frau falsch sei.

Nach nur der Hälfte seiner Haftstrafe wurde er 2021 vorzeitig entlassen.

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Obwohl das britische Innenministerium ihn als "Gefahr für die Gemeinschaft" einstufte und eine Abschiebung anordnete, schützt ihn nun das Gericht vor der Rückkehr nach Jamaika.

Der Jamaikaner muss das Land nicht verlassen

Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da ihm in Jamaika erneut schwere Übergriffe drohen könnten. (Symbolbild)
Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da ihm in Jamaika erneut schwere Übergriffe drohen könnten. (Symbolbild)  © 123Rf/olegdudko

Der Mann argumentierte, in Jamaika wiederholt Opfer von Gewalt geworden zu sein, weil er bisexuell ist.

Er berichtete, in seiner Heimat mit einer Machete, einer Metallstange und von Hunden angegriffen worden zu sein. Zudem sei ein älterer Mann, mit dem er eine Beziehung geführt hatte, getötet worden.

Laut The Sun, entschied das Gericht schließlich zu seinen Gunsten, da ihm in Jamaika erneut schwere Übergriffe drohen könnten, und wies die Abschiebung ab.

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Trotz seines grausamen Verbrechens bleibt der 41-Jährige somit weiterhin unter dem Schutz des britischen Staates. Diese Entscheidung sorgt in Großbritannien für Entsetzen und stößt auf scharfe Kritik.

Titelfoto: 123Rf/olegdudko

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