Umweltsünder? Musikfestival Tomorrowland droht Millionenstrafe!
Boom (Belgien) - Dem Elektrofestival Tomorrowland in Belgien droht eine Millionenstrafe wegen der Verwendung von Einwegbechern.
"Auf dem Festivalgelände wurden Einwegbecher verwendet, was gegen die Umweltgesetzgebung verstößt und somit eine Umweltstraftat darstellt", sagte eine Sprecherin vom Umweltministerium Flandern.
Mehrwegbecher seien bei dem Festival in der Nähe von Antwerpen, einem der größten Elektrofestivals weltweit, nur in bestimmten geschlossenen Bereichen wie dem VIP-Bereich verwendet worden.
Auf Grundlage eines Berichts des Ministeriums müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob der Fall strafrechtlich verfolgt oder von der Bußgeldstelle des Umweltministeriums behandelt wird. Das Bußgeld kann demnach bis zu zwei Millionen Euro betragen.
Hinzu kommen könnten Kosten, die das Festival durch die Nichteinhaltung der Vorschriften eingespart habe. Diese Summe werde von den Aufsichtsbehörden derzeit auf mehr als 1,5 Millionen Euro geschätzt, so die Sprecherin.
Letztes Jahr noch Ausnahmeregel
In Flandern, dem niederländischsprachigen Landesteil Belgiens, dürfen seit Juni 2023 bei Veranstaltungen grundsätzlich nur noch Getränke in wiederverwendbarem Material ausgeschenkt werden.
Im vergangenen Jahr waren noch Ausnahmen möglich, wenn die Veranstalter noch einen Vorrat an Einwegbechern hatten - auch für das Tomorrowland gab es dem Umweltministerium zufolge eine Sonderregelung.
Der belgischen Nachrichtenagentur Belga zufolge hatten sie auch in diesem Jahr ihren Bestand an Einwegbechern aufbrauchen wollen. Zudem bestünden viele praktische Probleme mit wiederverwendbaren Bechern, hieß es. Das Tomorrowland mit mehreren hunderttausend Besuchern fand an den vergangenen beiden Wochenenden (Freitag, 19. Juli bis Sonntag, 28. Juli 2024) in der flämischen Stadt Boom statt.
Wegen Drogenhandels wurden insgesamt 29 Menschen festgenommen, wie die Polizei Belga mitteilte. Insgesamt habe es 149 Festnahmen bei dem Festival gegeben, neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz etwa wegen Taschendiebstahls oder dem Versuch, ohne Eintrittskarte auf das Gelände zu gelangen.
Titelfoto: Fotomontage: Jonas Roosens/Belga/dpa