34 Jahre nach Mord an junger Frau: So konnte der Killer überführt werden!

Kopenhagen (Dänemark) - Vor 34 Jahren erstach er eine junge Frau (†23), erst jetzt wurde der Mörder verurteilt! Ein Gericht in Kopenhagen (Dänemark) hat einen Mann (54) zu elf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verknackt. Neue DNA-Analysen halfen dabei, ihn zu überführen.

Das Gericht in Kopenhagen verurteilte einen 54-Jähriger wegen Mordes vor 34 Jahren.
Das Gericht in Kopenhagen verurteilte einen 54-Jähriger wegen Mordes vor 34 Jahren.  © Steffen Trumpf/dpa

Wie die Polizei am gestrigen Mittwoch bekannt gab, hat der 54-Jährige sein Opfer Hanne W. am 1. Januar 1990 erstochen. In der Silvesternacht wurde die junge Frau tot in ihrer Wohnung im Kopenhagener Stadtteil Nørrebro entdeckt.

Laut Urteil hatte er die Frau geschlagen, getreten, sie mit einem Antennenkabel gewürgt und mit einer Schere, einem Schraubenzieher und einem Messer auf sie eingestochen. Das Gericht betonte besonders die gewalttätige und brutale Art und Weise der Tat.

Behörden untersuchten den Fall seither, erst im Februar 2024 gelang Ermittlern jedoch ein entscheidender Durchbruch.

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Eine Analyse ergab, dass die an der Hose der Ermordeten gefundene DNA von einem nahen Verwandten einer Person stammte, die bereits im Polizeiregister stand.

"Dies ist ein ganz besonderer Fall", so der Staatsanwalt

Ermittler überführten den Täter mittels DNA-Analysen. (Symbolbild)
Ermittler überführten den Täter mittels DNA-Analysen. (Symbolbild)  © Per-Inge Johnsen/NTB Scanpix/AP/dpa

Die Polizei schnappte sich am 6. Februar den Mann, dessen DNA mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Kleidung des Opfers klebte. Auch ein am Tatort entdeckter Fußabdruck passte. Seit dem 7. Februar befand sich der 54-Jährige in U-Haft, jetzt gab es das Urteil.

"Dies ist ein ganz besonderer Fall, der nach mehr als 34 Jahren nun zu einem vorläufigen strafrechtlichen Urteil gelangt ist, und ich hoffe, dass das Urteil den Hinterbliebenen von Hanne W. etwas Trost spenden kann", so Staatsanwalt Søren Harbo.

Der 54-Jährige plädierte im Prozess auf nicht schuldig mit der Begründung, dass er aufgrund Alkohol- und Drogenkonsum in der Silvesternacht teils ohnmächtig gewesen sei. In der Wohnung war er jedoch angeblich.

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Jetzt kann der verurteilte Mörder noch innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen will.

Titelfoto: Fotomontage: Steffen Trumpf/dpa//Per-Inge Johnsen/NTB Scanpix/AP/dpa

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